Das CE-Zertifikat ist für alle Hersteller verpflichtend, sowohl innerhalb der EU als auch für Hersteller aus Drittländern. Die Anforderungen variieren je nach Produkt erheblich. Besonders häufig betroffen sind elektronische und elektrische Produkte, bei denen vor allem die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie die LVD-Richtlinie (Niederspannungsrichtlinie) geprüft werden. Die Gesamtkosten einer CE-Zertifizierung liegen oft deutlich über den reinen Testkosten, da auch Werksaudits und Bewertungen einbezogen werden müssen.
Die Kosten hängen stark vom Produkt und den anzuwendenden Normen ab. Einfache CE-Tests beginnen bereits bei 600 USD. Für komplexe Produkte mit mehreren Normen und umfangreichen Prüfungen können die Kosten mehrere zehntausend US-Dollar betragen.
- CE-EMV (elektromagnetische Verträglichkeit): ca. 698–1100 USD
- CE-RED (drahtlose Produkte): ca. 1100–1800 USD
- CE-MD (Maschinenrichtlinie): ca. 2000–10000 USD
Die genauen Preise werden individuell verhandelt und festgelegt.
„Declaration of Conformity“ bzw. „Declaration of Compliance“.
Diese Erklärung wird vom Hersteller selbst erstellt, ohne Einbeziehung einer dritten Partei (z. B. Prüf- oder Zertifizierungsstelle). Eine solche Erklärung kann im EU-Format durch das Unternehmen erstellt werden.
„Certificate of Compliance“.
Dieses wird von einer unabhängigen Prüfstelle (z. B. HCT – Huace testing & Certification) ausgestellt. Es muss mit einem Prüfbericht und der technischen Dokumentation (TCF) ergänzt werden. Das Unternehmen unterzeichnet zusätzlich eine Konformitätserklärung.
„EC Attestation of Conformity“.
Dieses wird von einer benannten Stelle (Notified Body, NB) gemäß EU-Recht ausgestellt. Nur benannte Stellen sind berechtigt, CE-Zertifikate vom Typ EC zu vergeben.
1. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter stellt einen mündlichen oder schriftlichen Antrag;
2. Die Prüfungsstelle bestimmt gemäß den EU-Richtlinien die anzuwendenden Normen und Prüfverfahren und erstellt ein Angebot;
3. Der Antragsteller bestätigt das Angebot und unterzeichnet den Vertrag;
4. Der Antragsteller zahlt die Zertifizierungskosten gemäß Zahlungsaufforderung;
5. Die Prüfstelle führt Produkttests durch und prüft die technische Dokumentation;
6. Prüfung der technischen Unterlagen:
a. Sind die Unterlagen vollständig?
b. Sind sie in einer EU-Amtssprache (Englisch, Deutsch oder Französisch) verfasst?
c. Falls die Unterlagen unvollständig oder in falscher Sprache verfasst sind, wird der Antragsteller zur Nachbesserung aufgefordert;
7. Typprüfung gemäß relevanter EN-Normen;
8. Ausstellung des CE-Zertifikats und Bereitstellung der Anleitung zur CE-Kennzeichnung;
9. Der Antragsteller bringt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt an (Musteranforderung: 2–3 Stück).
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