Der Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) hat die neueste Fassung des Dokuments EN 50419:2022 angekündigt. Dieses Dokument legt die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) fest, um die Entsorgung von Alt-EEE als ungetrenntes Abfallgut so weit wie möglich zu REDuzieren und deren getrennte Erfassung zu fördern. EN 50419:2022 wurde am 6. Dezember 2022 veröffentlicht und am 6. Juni 2023 in Kraft gesetzt; die alte Fassung der Norm (EN 50419:2006) wird am 6. Juni 2025 zurückgezogen.

WEEE steht für Waste of Electrical and Electronic Equipment (Abfall von Elektro- und Elektronikgeräten). Wie der Name schon sagt, ist es eine europäische Richtlinie zu den Anforderungen an die Rücknahme von Alt-Elektro- und -Elektronikgeräten, deren Ziel es ist, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Ressourceneffizienz zu steigern.
Nach dem Recht der EU-Länder sind Plattformen wie Amazon, AliExpress und eBay verpflichtet, ausländische Händler, die auf ihren Plattformen verkaufen, über die Registrierung zur Rücknahme von Elektrogeräten zu informieren.
Zusätzlich zur Definition in der Richtlinie gilt Sie als Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie nach Deutschland liefern, wenn Sie Waren in Deutschland verkaufen und Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig ist. Dies gilt auch, wenn die Waren die Marke des Herstellers tragen und dieser beim EAR-Stiftung registriert ist – Sie werden dennoch als Hersteller der nach Deutschland gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte betrachtet.
• Entfernung der Produkte von der Plattform
• Einbehaltung und Zerstörung der Waren durch den Zoll
• Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Meldungen durch Wettbewerber
• Geldstrafen BIS zu 100.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren durch die Aufsichtsbehörden
Wärmetauscher; beispielsweise integrierte Schaltungsgeräte wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Entfeuchter etc., die Stoffe außer Wasser verwenden.
Bildschirme; beispielsweise Überwachungsgeräte und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern wie Fernseher, Computer, LCD-Fotorahmen etc.
Lichter; beispielsweise Einrichtungen zur Herstellung von Lampen wie stabförmige Leuchtstofflampen, Entladungslampen etc.
Großgeräte; beispielsweise Elektrogeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung 50 Zentimeter überschreitet, wie Waschmaschinen, Backöfen, Kopierer, Elektroherde, medizinische Geräte etc.
Klein geräte; beispielsweise Elektrogeräte, bei denen alle äußeren Abmessungen unter 50 Zentimetern liegen, wie Mikrowellenöfen, Körperwaagen, Uhren, Bügeleisen, Videokameras etc.
Kleine Kommunikationsgeräte; beispielsweise Informations- und Elektronikgeräte wie Handys, Router, Kartenleser, Scanner etc., die zur Übertragung, Verarbeitung, Speicherung und Darstellung von Informationen dienen (Informationstechnologiegeräte).
1. Korrektes Ausfüllen des AnmeldeformULars
Es muss Unternehmensinformationen sowie Art und Menge der verkauften Elektro- und Elektronikprodukte enthalten.
2. Vorlage vollständiger Nachweise
Zu den Nachweisen gehören das deutsche WEEE-Registerzertifikat, Rechnungen, Logistikunterlagen und weitere relevante Informationen.
3. Zeitnahe Aktualisierung der Anmeldeinformationen
Sollten sich die Verkaufsbedingungen des Unternehmens ändern, müssen die Anmeldeinformationen umgehend aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Behörden stets über die neuesten Unternehmensdaten informiert sind und dem Unternehmen notwendige Unterstützung leisten können.
4. Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften
Während des Anmeldeprozesses müssen die deutschen Gesetze und Vorschriften unbedingt eingehalten werden; das Abgeben falscher Informationen oder das Verschweigen wichtiger Tatsachen ist untersagt. Andernfalls drohen schwere Folgen wie Rechtsverfahren und Geldstrafen.
Hinweis: Die Anmeldung nach der WEEE-Registerung in Deutschland ist eine wichtige Pflicht und Verantwortung, die von allen Unternehmen erfüllt werden muss, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland verkaufen.
• Konformitätsinformationsblatt (von unserem Unternehmen auszufüllen)
• Produktbilder und Bedienungsanleitungen mit Logo
• Scan des Geschäftsführerscheins / der Handelsregisterauskunft
Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997.
Zur konformen Registrierung ist eine Einschreibung bei der zuständigen Stelle EAR erforderlich, um eine eindeutige WEEE-Nummer zu erhalten. Verkäufer müssen die WEEE-Nummer auf der Plattform anzeigen und das WEEE-Logo auf den Produkten kennzeichnen. Die monatliche Meldung der in den Markt gebrachten Menge sowie die Wahrnehmung der Rücknahmepflicht erfolgen durch einen beauftragten Dienstleister. Für die Konformität zum deutschen WEEE gilt keine Rückwirkung; die EAR-Registerung muss vor dem Versand abgeschlossen sein (bei leistungsstarken Geräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen etc. ist die Kennzeichnung des Energieeffizienzklasse zwingend vorgeschrieben).
• Pflicht zur Konzeption und Herstellung mit einfacher Demontierbarkeit
• Pflicht zur regelmäßigen Meldung an die deutschen WEEE-Behörden (monatliche Verkaufs- und Rücknahmemeldungen sowie jährliche Rücknahmemeldungen)
• Erfassung und Rücknahme von WEEE
• Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für Organisationen ohne deutsche Tochtergesellschaft
• Bereitstellung einer sogenannten Insolvenzschutzbürgschaft für Hersteller von B2C-Produkten
Zusätzlich müssen Händler und Fernverkäufer, die Elektrogeräte verkaufen oder über ein Lager mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, WEEE von Verbrauchern kostenlos zurücknehmen.
Einfach ausgedrückt: Verkäufer müssen Alt-Elektro- und -Elektronikgeräte von Käufern zurücknehmen – alle Online-Verkäufer sind verpflichtet, Käufern einen Rücknahmeservice für Altgeräte anzubieten:
Der Verkäufer muss solche Geräte auch dann zurücknehmen, wenn der Käufer das Gerät bei einem anderen Verkäufer erworben hat oder das Gerätetyp nicht zu dem Sortiment des Verkäufers gehört („0:1-Rücknahme“).
Der Verkäufer muss nur Altgeräte von Käufern zurücknehmen, die bei ihm ein ähnliches neues Gerät erworben haben („1:1-Rücknahme“).
Die 0:1- und 1:1-Rücknahmepflicht gilt nur für Verkäufer, die in Deutschland an einem Standort eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern besitzen oder nutzen, um Elektro- und Elektronikgeräte zu lagern/verkaufen.
Alle Verkäufer mit Rücknahmepflicht müssen:
• Sich bei der EAR-Stiftung für ihr Rücknahmesystem registrieren (Angabe des eigenen Namens, der Adresse und detaillierter Informationen zum Rücknahmesystem); und
• Der EAR-Stiftung jährlich die Menge der zurückgenommenen, recycelten oder außerhalb der Mitgliedsstaaten versendeten Elektro- und Elektronikgeräte melden.
Die WEEE-Richtlinie verlangt, dass die Produktkennzeichnung den Anforderungen von EN 50419 entspricht und aus einem mit einem Kreuz versehenen Müllbehälter mit Rädern besteht (wie unten dargestellt).
Die Mindesthöhe des Zeichens beträgt 7 Millimeter; es muss deutlich, lesbar und unlöschbar auf der Außenseite des Produkts angebracht sein.
Achten Sie auf die schwarze durchgezogene Linie unter dem Müllbehälter – diese muss ebenfalls angezeigt werden und darf eine Höhe von weniger als 1 Millimeter nicht haben.
Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – gilt seit dem 1. Januar 2023 für alle Waren der Kategorie Elektro- und Elektronikgeräte.
Für Elektro- und Elektronikgeräte: Die WEEE-Reg.-Nr.DE dient als Nachweis der Konformität mit den Anforderungen.
Nach dem deutschen Gesetz über Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG = Umsetzung des deutschen WEEE) dürfen Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland seit dem 24. Oktober 2015 nicht mehr bei der Foundation EAR (= deutsche WEEE-Registerkommission) registriert werden oder ihre Registrierung fortsetzen.
Betroffene Hersteller, die bereits registriert sind but keine Niederlassung in Deutschland besitzen, müssen sich neu registrieren. Dies umfasst die Benennung eines in Deutschland ansässigen bevollmächtigten Vertreters sowie die Benachrichtigung der Foundation EAR als zuständige Stelle.
Einfach ausgedrückt: Ausländische Verkäufer müssen einen von der EAR autorisierten, in Deutschland ansässigen Vertreter bestellen, um die WEEE-Registerung und die nachfolgende konforme Pflege durchzuführen.
Wie erhalte ich eine WEEE-Register nummer?
JJR LAB bietet Dienstleistungen zur WEEE-Registerung an – zögern Sie nicht, uns für ein Angebot zu kontaktieren! Unsere Preise sind 40 % günstiger als die anderer Institute.
Abfrage auf der offiziellen WEEE-Website:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller#no-back
1. Das deutsche WEEE tritt jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres in Kraft. Unabhängig davon, wann Sie im Jahr registrieren, müssen Sie die vollständigen Jahresgebühren zahlen – die Registrierung läuft stets zum 31. Dezember eines Jahres ab (z. B. 2024). Verkäufer müssen sich daher rechtzeitig im Folgejahr (z. B. 2025) an ihren Dienstleister wenden, um das Zertifikat zu verlängern.
2. Nach Erteilung der WEEE-Nummer fallen zudem eine Vormeldung und eine Jahresmeldung an. Der Vertreter muss den Verkäufer rechtzeitig über die Gebührenverlängerung informieren; ansonsten droht schnell eine verspätete Meldung mit Geldstrafen, und im Falle einer Aufhebung der Registrierung werden die WEEE-bezogenen ASINs von Amazon von der Plattform entfernt.
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