Die REACH-Verordnung ist eine wichtige Rechtsvorschrift der Europäischen Union. Ihr vollständiger Name lautet Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CheMICals, also die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, ZULassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die REACH-Verordnung trat im Jahr 2007 in der Europäischen Union offiziell in Kraft. Sie zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Chemiemarktes zu fördern. Die Verordnung unterzieht die auf dem EU-Markt hergestellten und in Verkehr gebrachten chemischen Stoffe einer strengen Verwaltung und Kontrolle, um die sichere Verwendung chemischer Stoffe zu gewährleisten und die Ersetzung gefährlicher chemischer Stoffe zu fördern.
1. Registrierung: Hersteller oder Importeure chemischer Erzeugnisse müssen ihre hergestellten oder importierten chemischen Stoffe bei der Europäischen Chemieagentur (European Chemicals Agency, abgekürzt ECHA) registrieren und detaillierte Informationen zu den chemischen Stoffen wie Verwendungszweck, Gefährdungen usw. angeben.
2. Bewertung: Die ECHA ist für die Bewertung der Risiken der registrierten chemischen Stoffe und die Abgabe von Empfehlungen zu deren sicheren Verwendung zuständig.
3. Zulassung: Für besonders besorgniserregende Stoffe mit hohem Risiko ist eine spezielle Zulassung erforderlich, um sie auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen oder zu verwenden.
4. Beschränkung: Bei chemischen Stoffen mit schwerwiegenden Risiken oder schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt kann deren Verwendung beschränkt oder verboten werden.
1. SVHC steht für Substances of Very High Concern (besonders besorgniserregende Stoffe). Dabei handelt es sich um chemische Stoffe, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt weitreichende Besorgnis hervorrufen.
2. Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen prüfen müssen, ob ihre Produkte SVHC enthalten, und Verbraucher bei der Bereitstellung der Produkte über entsprechende Informationen informieren müssen.
3. Die SVHC-Prüfung bedeutet, dass Unternehmen die chemischen Stoffe in ihren Produkten testen, um festzustellen, ob SVHC vorhanden sind. Diese Prüfung bezieht sich in der Regel auf die chemischen Bestandteile im Produkt.
4. Die REACH-Registrierung bedeutet, dass Hersteller oder Importeure gemäß der REACH-Verordnung ihre hergestellten oder importierten chemischen Stoffe bei der Europäischen Chemieagentur (ECHA) registrieren müssen.
• Im Rahmen des Registrierungsverfahrens müssen Unternehmen detaillierte Informationen zu den chemischen Stoffen einreichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwendungszweck, Produktionsmenge, Gefährdungsbeurteilung usw.
• Die Registrierung ist eine gesetzliche Pflicht, die für alle chemischen Stoffe gilt, die in der Europäischen Union hergestellt, importiert, in Verkehr gebracht oder verwendet werden – unabhängig von Menge und Verwendungszweck.
Die REACH-Prüfung konzentriert sich hauptsächlich auf besonders besorgniserregende Stoffe. Die Europäische Chemieagentur (ECHA) führt eine Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Die Zahl der chemischen Stoffe auf der SVHC-Liste ändert sich ständig.
Stand zum 11.05.2024 enthielt sie insgesamt 240 gefährliche Stoffe. Die Liste wird in der Regel zweimal jährlich aktualisiert und erweitert.
Die REACH-Registrierung ist erforderlich, wenn ein „chemischer Stoff“ in der Europäischen Union hergestellt oder importiert wird – es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor – und die Jahresmenge ≥ 1 Tonne beträgt. In diesem Fall muss bei der ECHA ein Registrierungsdossier für den Stoff eingereicht werden. Erst nach Erhalt der Registriernummer für den Stoff darf er auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Alle anderen üblichen Produktwerkstoffe unterliegen der REACH-Prüfung!
Die chemische Prüfung wird nach Produktwerkstoffen abgerechnet. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 1.000 BIS 3.000 Euro. Je mehr Werkstoffe vorhanden sind, desto höher sind die Kosten. Die Prüfdauer beträgt 7 Werktage.
Die RoHS-Richtlinie schreibt vor, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in bestimmten Produkten zu beschränken, um deren negative Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit zu verringern.
REACH umfasst darüber hinaus die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, um eine angemessene Verwaltung und Kontrolle der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe zu gewährleisten.
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