Ab 2025 verschärft Italien seine Vorschriften zur Extended Producer Responsibility (EPR) (Herstellerverantwortung nach Gebrauch). Diese gelten für mehrere Produktkategorien, darunter RAEE (italienisch: Rifiuti di Apparecchiature Elettriche ed Elettroniche – Altgeräte aus Elektro- und Elektronikgeräten), Batterien, Verpackungen (imballaggi), Reifen (pneumatici), Öle und Polyethylen.
Die Regeln gelten, sobald Sie Produkte auf den italienischen Markt bringen – nicht nur für den Verkauf auf [Amazon.it](Amazon.it), sondern auch für Verkäufe über andere Amazon-Plattformen (z. B. Amazon.de) mit Lieferung an italienische Kunden.

• 31. Dezember 2025: RAEE-(WEEE)-Registrierung und -Meldung basierend auf Ihren Umsätzen im Jahr 2025.
• 30. März 2026: Registrierung und Meldung für Batterien, Verpackungen, Reifen, Öle und Polyethylen.
Ausnahme Mineralöl: Die Registrierung muss direkt über die CONOU erfolgen und wird nicht über Amazon gemeldet.
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Bei Verpackungen besteht eine Befreiung, falls Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat und der Umsatz oder das Bilanzsummevolumen unter 2 Millionen Euro liegt.
RAEE ist die Abkürzung für Rifiuti di Apparecchiature Elettriche ed Elettroniche (Rückgabe und Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten) und ist die italienische Umsetzungsstelle der EU-WEEE-Richtlinie. Verkäufer, die Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem italienischen Markt vertreiben, müssen sich im nationalen Register anmelden und an Sammel- und Recyclingeinrichtungen teilnehmen.
Die EPR ist ein zentraler Pfeiler der Kreislaufwirtschaft. Sie verpflichtet Hersteller und Händler innerhalb der EU zur Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte – nicht nur für Verpackungen, sondern auch für Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Textilien. Innerhalb der EU setzen die Mitgliedsstaaten die EPR für Verpackungen auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG durch nationale Rechtsvorschriften um, die länderspezifische Maßnahmen vorsehen.
So hat Italien ab November 2024 neue Regeln für den Verkauf über Online-Plattformen eingeführt: Aufgrund des Gesetzes Nr. 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzdekretes Nr. 152/2006) verschärft das Land die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Plattformen müssen nun für ihre Händler Daten und Kosten von EPR-pflichtigen Produkten im Bereich der Altgeräte aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) erfassen und zahlen. Für Sie als Händler bedeutet dies: Jeder, der über italienische Plattformen an Endverbraucher verkauft, muss sich registrieren. Fehlt die Registrierung, kann der Verkauf untersagt werden.
Das am 15. November 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 166/2024 vervollständigt die italienischen Vorschriften zur EPR. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Einhaltung der EPR-Pflichten durch Unternehmen – insbesondere im Online-Handel – zu verbessern und die Verwaltungsverfahren für Unternehmen zu vereinfachen.
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten «Fristzahlungssystems» (sistema di pagamento anticipato) für Marktakteure. Diese Neuerung wirkt sich direkt auf Online-Plattformen sowie auf Händler aus, die über solche Plattformen an italienische Endverbraucher verkaufen.
Als italienischer Händler haben Sie zudem weitere Pflichten. Informationen zu den Kennzeichnungspflichten finden Sie [hier].
Gemäß Artikel 178-IV des Gesetzdekretes Nr. 152/2006 müssen Betreiber von Online-Plattformen (inklusive Vertreter Dritter), die Produkte auf dem italienischen Markt verkaufen, nun selbst die EPR-Pflichten für Altgeräte aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) erfüllen. Dies umfasst eine Vielzahl neuer Pflichten:
① Erfassung von Daten und Beitragszahlungen: Plattformbetreiber müssen Daten und EPR-bezogene Beiträge der Händler erfassen und zahlen, die über ihre Plattformen verkaufen.
② Vertrag mit Recyclingeinrichtungen: BIS spätestens 15. März 2025 müssen Plattformen einen separaten Vertrag mit nationalen Recyclingeinrichtungen abschließen, um ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen.
In diesem Kontext gelten alle Anbieter, die über Märkte Produkte Dritter verkaufen (einschließlich traditioneller Märkte wie Amazon, eBay oder ähnlicher Plattformen), als E-Commerce-Plattformen.
Die rechtlichen Änderungen wirken sich auch auf Verkäufer aus, die über Online-Plattformen an private italienische Endverbraucher verkaufen. Verkäufer müssen sich bei der zuständigen italienischen Behörde nach der EU-Produktpolitikverordnung (EPR) registrieren – dies beinhaltet die Registrierung und die Mitteilung der Registrierung an ihre Plattform.
Verkäufer ohne ordnungsgemäße Registrierung laufen Gefahr, von der jeweiligen Plattform ausgeschlossen zu werden. Plattformbetreiber tragen nun nach den neuen Verantwortlichkeiten das eigene Risiko und werden daher strenger darauf achten, dass alle ihre Verkäufer die Regeln und Vorschriften einhalten.
Kurz gesagt: Nicht registrierte Personen dürfen künftig möglicherweise nicht mehr über Plattformen an italienische Kunden verkaufen.
1. Überprüfen Sie anhand der Produktkategorie (RAEE/WEEE, Batterien, Verpackungen, Reifen, Öle, Polyethylen, Mineralöl), ob Sie nach italienischem Recht als Hersteller eingestuft werden.
2. Sichern Sie die Registrierung bei einer zuständigen Producer Responsibility Organisation (PRO) und erhalten Sie eine EPR-Registrierungsnummer (ERN). Bei Mineralöl erfolgt die Registrierung direkt bei der CONOU.
3. Melden Sie Ihre Umsätze in Italien und zahlen Sie die erforderlichen Umweltbeiträge.
4. Falls Sie keine Niederlassung in Italien haben, erwägen Sie die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters.
Wer an italienische Kunden verkauft, muss sich an die neuen EPR-Regeln halten. Die zentrale Frist für RAEE liegt auf den 31. Dezember 2025, für andere Kategorien auf den 30. März 2026. Eine rechtzeitige Registrierung und Meldung ist entscheidend, um konform zu bleiben und Strafen zu vermeiden.
Für Unternehmen, die bereits nach der EPR als Hersteller in Italien registriert sind, ändert sich im Wesentlichen nichts. Bei ordnungsgemäß durchgeführtem Registrierungsverfahren sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich. Dennoch sollten auch registrierte Unternehmen überprüfen, ob ihre Daten vollständig und aktuell sind, um Probleme beim Verkauf zu vermeiden.
Diese Anforderungen basieren auf zwei zentralen EU-Richtlinien, die in Italien umgesetzt wurden:
① Richtlinie 2012/19/EU zu Altgeräten aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
② Richtlinie 2006/66/EG sowie EU-Verordnung 2023/1542 zu Batterien und AkkumULatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
Ein bevollmächtigter Vertreter handelt für ausländische Hersteller, um deren vollständige Einhaltung der italienischen und EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen. Dazu gehört:
① Die Registrierung im entsprechenden nationalen Register
② Die regelmäßige Meldung der Menge und Art der auf dem Markt befindlichen Produkte
③ Die Sicherstellung der Einhaltung der geltenden Kennzeichnungs-, Sammel- und Recyclungspflichten
④ Die Abstimmung mit EPR-Kollektivplänen, sofern anwendbar.
Wichtiger Hinweis: Ohne einen bevollmächtigten Vertreter dürfen ausländische Unternehmen keine Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien rechtmäßig auf den italienischen Markt bringen.
Jedes Unternehmen, das keine juristische Person oder keinen Sitz in Italien hat und folgende Produkte vertreibt, muss in Italien einen bevollmächtigten Vertreter bestellen, um die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen:
① Elektro- oder Elektronikgeräte (z. B. Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Unterhaltungselektronik usw.)
② Batterien oder Akkumulatoren (als eigenständiges Produkt oder integriert in Geräte)
③ Dies umfasst:
④ Direkten Verkauf über E-Commerce (z. B. Amazon, eBay)
⑤ Grenzüberschreitende B2B-Lieferungen
⑥ Verkauf über Drittplattformen oder Händler.
Auch bei minimalen Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten oder Batterien ist die vollständige Konformität erforderlich – es gibt in der italienischen EPR-Gesetzgebung keine Mindestschwelle.
① Verkaufen Sie bereits Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) an Italien?
② Zu welcher WEEE-Kategorie gehören Ihre Produkte?
③ Sind Sie bereits registriert und verfügen Sie über eine italienische EPR-Registrierungsnummer?
① Registrierung: Anmeldung im italienischen Register für Elektrogeräte über das offizielle Portal oder einen bevollmächtigten Vertreter.
② Beitritt zu einer PRO: Auswahl einer zugelassenen Producer Responsibility Organisation und Vertragsabschluss.
③ Zahlung der Kosten: Zahlung der umweltbezogenen Recyclungskosten an die PRO auf Basis Ihrer Umsatzdaten.
① Hochladen Ihrer EPR-Registrierungsnummer in Ihr E-Commerce-Plattform-Konto (z. B. Amazon Seller Central).
② Sicherstellung, dass Ihre handelsüblichen Rechnungen oder entsprechenden Dokumente Ihre Registrierungsdaten enthalten, um einer Prüfung gerecht zu werden.
① Berücksichtigung der Recyclbarkeit Ihrer Produkte – dies kann langfristig Ihre Konformitätskosten senken.
② Sicherstellung, dass alle Produkte und deren Verpackungen das korrekte Mülltonnen-Symbol mit durchkreuztem Rad aufweisen.
① Hohe Geldstrafen: Die Strafhöhe kann mehrere zehntausend Euro betragen.
② Marktzugangssperre: Produkte werden vom Verkauf auf dem italienischen Markt ausgeschlossen.
③ Plattform-Sperrung: E-Commerce-Konten werden vorübergehend gesperrt oder dauerhaft geschlossen.
④ Strafverfahren: Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Der Kern der neuen italienischen WEEE-EPR-Regeln liegt in einer strengeren, detaillierteren und digitalisierteren Umsetzung. Für Unternehmen – insbesondere grenzüberschreitende E-Commerce-Verkäufer – ist die Konformität keine Option mehr, sondern eine notwendige Voraussetzung für das Überleben und das Geschäft.
JJR LAB bietet Dienstleistungen zur italienischen WEEE-Registrierung an.
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