„CE“ steht im Französischen für „Communauté Européenne“ – die Europäische Gemeinschaft. Die CE-Kennzeichnung ist der „Reisepass“ für Produkte, die in die EU-Mitgliedstaaten sowie in die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) eingeführt werden sollen.
Alle Produkte, die unter die sogenannten "Neuen Ansatz"-Richtlinien fallen – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden – müssen vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt den entsprechenden Richtlinien und harmonisierten Normen entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Die CE-Kennzeichnung ist ein Sicherheitszeichenund kein Qualitätszeichen. Sie stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung dar, die von der EU für bestimmte Produktgruppen festgelegt wurde. Damit werden Handelshemmnisse abgebaut und der freie Warenverkehr erleichtert.
Die CE-Kennzeichnung wird nicht nur in der EU (27 Mitgliedstaaten) anerkannt, sondern hat auch in Südostasien, Zentralasien und Afrika einen hohen Stellenwert.
1. Elektrische und elektronische Produkte:
Haushaltsgeräte, Beleuchtung, elektronische Geräte, Kabel und Leitungen, Transformatoren, Netzteile, Sicherheitsschalter, Automatisierungssysteme usw.
2. Spielzeug und Kinderprodukte:
Kinderspielzeug, Babybetten, Kinderwagen, Kindersitze, Schulartikel, Puppen usw.
3. Maschinen und Geräte:
Werkzeugmaschinen, Hebezeuge, Elektrowerkzeuge, Handwagen, Bagger, Traktoren, Landmaschinen, Druckgeräte usw.
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Atemschutzgeräte, Schutzkleidung, Sicherheitsgurte usw.
5. Medizinprodukte:
Chirurgische Instrumente, In-vitro-Diagnostik, Herzschrittmacher, Brillen, Implantate, Spritzen, medizinische Stühle, Krankenhausbetten usw.
6. Baumaterialien:
Bauglas, Fenster und Türen, tragende Stahlkonstruktionen, Aufzüge, elektrische Rolltore, Feuerschutztüren, Dämmstoffe usw.
7. Umweltprodukte:
Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungssysteme, Mülleimer, Solarpanels usw.
8. Gasgeräte:
Gasdurchlauferhitzer, Gasherde, Gaskamine usw.
Die CE-Zertifizierung ist eine verbindliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt. Der Standardprozess umfasst folgende Schritte:
1. Ermittlung der relevanten Richtlinien und Normen:
Feststellung, welche EU-Richtlinien und harmonisierten Normen auf das Produkt zutreffen (z. B. Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie).
2. Antragstellung:
Einreichung des Antrags bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, Ausfüllen des Formulars und Bezahlung der Gebühren.
3. Produkttests:
Durchführung von Produkttests gemäß den relevanten Normen. Die Testdauer beträgt in der Regel 1–2 Wochen.
4. Prüfung der technischen Unterlagen:
Überprüfung der technischen Dokumentation, z. B. Bedienungsanleitung, Schaltpläne, Risikobewertung usw.
5. Zertifikatserteilung:
Nach bestandenen Tests und positiver Dokumentenprüfung wird das CE-Zertifikat ausgestellt und das Produkt darf mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
1. Gewerbeanmeldung (Business License)
2. Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung
3. Produktfotos
4. Technische Unterlagen (einschließlich Designzeichnungen, Schaltpläne usw.)
5. Antragsformular
6. Ggf. Gebrauchsanweisung, Materialzusammensetzung u. ä.
Die Kosten variieren je nach Produkttyp, angewendeten Normen und zuständiger Prüfstelle erheblich:
1. Einzeltests ab ca. 600 USD möglich
2. CE-EMV (EMC) – Allgemeine Produkte:ca. 690–1.500 USD
3. CE-RED – Funkprodukte:ca. 800–2.000 USD
4. CE-MD – Maschinenprodukte:ca. 900–10.000 USD
Bei Produkten mit mehreren Normen oder hoher Prüftiefe können die Gesamtkosten bis zu zehntausenden USD betragen.
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