Gemäß dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das auf der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) basiert, setzt Deutschland umfassende WEEE-Konformitätsmaßnahmen um. E-Commerce-Plattformen wie Amazon, AliExpress, TEMU, eBay usw. haben schrittweise strenge Kontrollen für Elektro- und Elektronikprodukte eingeführt, die nach Deutschland verkauft werden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte der WEEE-Konformität in Deutschland und bietet Verkäufern eine ausführliche Anleitung zur Umsetzung.
Die WEEE-Richtlinie zielt darauf ab, das Problem der großen Mengen an Elektro- und Elektronikschrott zu lösen und die Umweltbelastung zu verringern. Hersteller müssen eine bestimmte Rücknahmequote für ihre Produkte sicherstellen und dürfen zur Kennzeichnung der Konformität ein Symbol mit durchgestrichenem Mülleimer auf ihren Produkten anbringen.
Die WEEE-Registrierung, auch EAR-Registrierung genannt, beinhaltet, dass Verkäufer einen Rücknahmevertrag mit einem in Deutschland zugelassenen Recyclingunternehmen abschließen und einen Antrag zur Prüfung einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Stiftung EAR dem Verkäufer eine Registrierungsnummer aus. Die WEEE-Zertifizierung hingegen wird in der Regel vom Hersteller beantragt, um die Rücknahmefähigkeit der Produkte nachzuweisen.
Alle Unternehmen, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen (einschließlich Importeure), müssen eine WEEE-Registrierung durchführen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Dazu zählen insbesondere grenzüberschreitende Online-Händler, Importeure und Distributoren.
Die WEEE-Registrierung darf nur von einem Unternehmen (juristische Person) durchgeführt werden, nicht von einer Privatperson. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere Shops dieselbe Registrierungsnummer verwenden, sofern sie unter derselben Marke verkaufen.
Wer die Registrierungsnummer nicht rechtzeitig vorlegt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen: Produktauslistung, hohe Geldstrafen, Einziehung unrechtmäßig erzielter Einnahmen sowie mögliche rechtliche Schritte.
Die WEEE-Richtlinie gilt für sechs Hauptkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten:
1. Geräte zum Temperaturwechsel(z. B. Kühlschränke, Klimaanlagen)
2. Bildschirme und Monitoremit einer Bildschirmfläche von mehr als 100 cm² (z. B. Fernseher, Computer)
3. Beleuchtung(z. B. LED-Lampen, Leuchtstoffröhren)
4. Großgeräte(größte Ausdehnung > 50 cm)
5. Kleingeräte(größte Ausdehnung ≤ 50 cm, z. B. Tischlampen, Ladegeräte)
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte(äußere Abmessung ≤ 50 cm, z. B. Mobiltelefone, Drucker)
1. WEEE:Betrifft alle Elektro- und Elektronikgeräte; erfordert Registrierung zur Rücknahmeverpflichtung.
2. Batteriegesetz:Speziell für Geräte mit eingebauten oder mitgelieferten Batterien; verlangt zusätzliche Registrierung zur Batterierücknahme.
3. Kombination:Geräte mit Batterien müssen sowohl unter WEEE als auch unter dem BattG registriert werden.
1. Ausfüllen des Antragsformulars
2. Einreichung der Unterlagen und Vertragsunterzeichnung
3. Zahlung und Einreichung der Unterlagen bei der Stiftung EAR
4. Autorisierungsbestätigung durch EAR
5. Ausstellung der Registrierungsurkunde
Überprüfung:
Unternehmensname, Registrierungsnummer und Marke können auf der offiziellen EAR-Website überprüft werden, um die Gültigkeit zu bestätigen.
Das WEEE-Symbol (durchgestrichener Mülleimer) muss auf Verpackung, Bedienungsanleitung und Produktetikett sichtbar und gemäß den Größen- und Klarheitsvorgaben angebracht sein.
1. Monatlich bis zum 15. Tag: Verkaufsdaten des Vormonats melden
2. Jährlich bis zum 15. Januar: Verkaufsdaten des Vorjahres melden
3. Jährlich im November: Entscheidung über Vertragsverlängerung und Zahlung der Gebühren für das Folgejahr
Die Verlängerung erfolgt auf Basis des Kalenderjahres. Es wird empfohlen, die Registrierung möglichst im ersten Halbjahr zu beantragen, um unnötige Belastungen durch Jahresberichte und Verlängerungen zu vermeiden.
1. Ausfüllen des Antragsformulars und Einreichung der Unterlagen bei JJR China
2. Vertragsunterzeichnung und Prüfung durch JJR
3. Einreichung der Unterlagen bei der Stiftung EAR zur WEEE-Registrierung
4. Bestätigung der Autorisierung durch EAR
5. Ausstellung der WEEE-Registrierungsurkunde und Eintragung in das deutsche Recyclingdatenbanksystem – Registrierung abgeschlossen
Die Einhaltung der WEEE-Richtlinie ist für grenzüberschreitende Online-Händler, die auf dem deutschen Markt tätig sind, eine wesentliche Pflicht. Um rechtliche Risiken und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, sollten Händler den Registrierungsprozess frühzeitig durchlaufen und die Konformitätsanforderungen einhalten. Zudem ist es ratsam, gesetzliche Änderungen stets im Blick zu behalten und die eigene Compliance-Strategie rechtzeitig anzupassen.
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