Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen im Binnenmarkt der Europäischen Union und besagt, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Leistung erfüllt, die in den einschlägigen harmonisierten Rechtsvorschriften der EU vorgegeben sind. Durch das Aufbringen der CE-Kennzeichnung auf das Produkt erklärt der Hersteller, dass das Produkt den rechtlichen Anforderungen an die CE-Kennzeichnung entspricht. Nähere Informationen finden Sie unter EU-CE-Kennzeichnung.
Nicht alle Waren, die im Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden, bedürfen der CE-Kennzeichnung. Häufige Waren, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, umfassen unter anderem Batterien, Spielzeuge, elektronische Produkte, persönliche Schutzausrüstungen, Maschinen, Gasanlagen, Druckbehälter und Messgeräte. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Ware im Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung liegt, verweisen Sie auf die folgenden Produktkategorien, die in die harmonisierte Gesetzgebung der EU fallen:
① Sicherheit von Spielzeugen – Richtlinie 2009/48/EU
② Transportable Druckgeräte – Richtlinie 2010/35/EU
③ Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten – Richtlinie 2011/65/EU
④ Bauprodukte – Verordnung (EU) Nr. 305/2011
⑤ Feuerwerkzeuge – Richtlinie 2013/29/EU
⑥ Freizeitboote und persönliche Wasserfahrzeuge – Richtlinie 2013/53/EU
⑦ Zivile Sprengstoffe – Richtlinie 2014/28/EU
⑧ Einfache Druckbehälter – Richtlinie 2014/29/EU
⑨ Elektromagnetische Verträglichkeit – Richtlinie 2014/30/EU
⑩ Nichtautomatische Wägegeräte – Richtlinie 2014/31/EU
⑪ Messgeräte – Richtlinie 2014/32/EU
⑫ Aufzüge – Richtlinie 2014/33/EU
⑬ ATEX – Richtlinie 2014/34/EU
⑭ Funkgeräte – Richtlinie 2014/53/EU
⑮ Niederspannung – Richtlinie 2014/35/EU
⑯ Druckgeräte – Richtlinie 2014/68/EU
⑰ Schiffsausrüstung – Richtlinie 2014/90/EU
⑱ Seilbahnenanlagen – Verordnung (EU) 2016/424
⑲ Persönliche Schutzausrüstung – Verordnung (EU) 2016/425
⑳ Gasgeräte – Verordnung (EU) 2016/426
21 Medizinprodukte – Verordnung (EU) 2017/745
22 In-vitro-Diagnostische Medizinprodukte – Verordnung (EU) 2017/746
23 Düngemittelprodukte der EU – Verordnung (EU) 2019/1009
24 Drohnen – Verordnung (EU) 2019/945
25 Batterien – Verordnung (EU) 2023/1542
26 Maschinen – Verordnung (EU) 2023/1230 (setzt die vor dem NLF geltende Richtlinie 2006/42/EG ab und bleibt BIS zum 20. Januar 2027 gültig)
27 Ökodesignanforderungen für nachhaltige Produkte – Verordnung (EU) 2024/1781
28 KI-Gesetz – Verordnung (EU) 2024/1689
29 Verordnung zur Netzresilienz – Verordnung (EU) 2024/2847
Hinweis: Nicht alle Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Nur die meisten Produkte, die von den New Approach-Richtlinien erfasst werden, bedürfen zwingend der CE-Kennzeichnung. Für andere Produkte ist das Aufbringen der CE-Kennzeichnung verboten.
Die CE-Kennzeichnung darf nicht beliebig verwendet werden, sondern nur nach Abschluss des nach den harmonisierten Rechtsvorschriften der EU vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens für das Produkt. Dieses Verfahren umfasst unter anderem:
① Selbstbewertung oder Prüfung durch eine benannte Stelle Dritter (je nach Anforderungen der Produktkategorie);
② Aufbereitung der technischen Dokumentation;
③ Unterzeichnung der Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC);
④ Weitere nach geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebene Verfahren.
Das Aussehen und die Art der Darstellung der CE-Kennzeichnung unterliegen strengen Vorschriften:
① Auszeigeposition: Sollte auf dem Produkt selbst oder dem Produktschild angebracht werden; falls dies aus Gründen der Abmessung oder der Eigenschaften nicht möglich ist, kann sie auch auf der Produktverpackung oder in den beiliegenden Dokumenten ausgezeigt werden;
② Sichtbarkeit und Unlöschbarkeit: Die CE-Kennzeichnung muss deutlich sichtbar, leicht erkennbar und unauslöschbar sein;
③ Größenanforderung: Sofern keine spezifischen Rechtsvorschriften andere Regelungen treffen, darf die Höhe nicht weniger als 5 Millimeter betragen;
④ Proportionserhaltung: Bei der Skalierung müssen die in Anlage II vorgegebenen Proportionsstandards eingehalten werden;
⑤ Verwendete Vorlage: Es muss die einheitliche Vorlage der Europäischen Union angewendet werden.
Hinweis: Es darf keine anderen Zeichen oder Grafiken auf das Produkt aufgebracht werden, die eine Fehlinterpretation der Bedeutung der CE-Kennzeichnung verursachen könnten.
Wenn eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt ist, soll deren Identifikationsnummer neben der CE-Kennzeichnung ausgezeigt werden. Zu den anwendbaren Produkten gehören unter anderem:
① Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III
② Medizinprodukte der Klasse I und II
③ Andere Produkte, für die nach geltenden Rechtsvorschriften die Beteiligung einer benannten Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben ist.
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist ein Zeichen, mit dem der Hersteller selbst erklärt, dass das Produkt den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht – sie ist keine von einer Zertifizierungsstelle ausgestellte Genehmigung oder Lizenz.
Die CE-Kennzeichnung soll nur angebracht werden, wenn das Produkt den Anforderungen einer oder mehrerer einschlägiger harmonisierter Rechtsvorschriften der EU entspricht. Sie darf nicht ohne Zustimmung auf Waren aufgebracht werden, die nicht den CE-Rechtsvorschriften unterliegen.
Ein Kauf ist nicht erforderlich. Hersteller können das Vorlage nach den Rechtsvorschriften selbst herunterladen und maßstabsgerecht drucken. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das Produkt alle anwendbaren Rechtsvorschriften erfüllt. Das Vorlage kann auf der offiziellen Website heruntergeladen werden: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/ce-marking_en
Es hängt von der Produktkategorie ab – für einige Produkte muss eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt sein.
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung sicherzustellen und haben das Recht, entsprechende Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Verstöße wie das falsche Aufbringen der Kennzeichnung, das Nichterfüllen des Konformitätsbewertungsverfahrens oder die Unstimmigkeit zwischen Produktinformationen und Konformitätserklärung festgestellt werden.
Einige Produkte müssen gleichzeitig mehreren Anforderungen der EU entsprechen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Produkt alle relevanten Anforderungen erfüllt, bevor Sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Als Hersteller müssen Sie vor dem Aufbringen der CE-Kennzeichnung Folgendes tun:
1. Feststellen der anwendbaren Richtlinien/Verordnungen und harmonisierten Normen;
2. Überprüfen der spezifischen Anforderungen an das Produkt;
3. Bestätigen, ob eine unabhängige Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle erforderlich ist;
4. Prüfen des Produkts und Überprüfen seiner Konformität;
5. Aufstellen und sorgfältige Aufbewahren der erforderlichen technischen Dokumentation (für Informationen zu den Anforderungen an die technische Dokumentation verweisen Sie auf Technische Dokumentation);
6. Aufbringen der CE-Kennzeichnung sowie Ausarbeiten und Unterzeichnen der EU-Konformitätserklärung.
Sobald Ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, müssen Sie den nationalen zuständigen Behörden auf deren Anfrage alle Informationen und Unterstützungsdokumente zur CE-Kennzeichnung vorlegen.
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