Das CE-Zeichen steht für Conformité Européenneund bedeutet, dass Produkte, die in europäischen Ländern auf den Markt gebracht werden, den Anforderungen der „europäischen Konformität“ entsprechen müssen. Das CE-Zeichen stellt sicher, dass das Produkt den Anforderungen der Richtlinien der Europäischen Kommission entspricht. Das CE-Zeichen gilt für eine Vielzahl von Produktgruppen, einschließlich Funk- und Telekommunikationsendeinrichtungen. Im M2M-Bereich verfügen Module, die für den europäischen Markt entwickelt wurden, in der Regel über eine CE-Zertifizierung. Zusätzlich zur CE-Zertifizierung der Module kann es erforderlich sein, dass auch M2M-Geräte eine entsprechende CE-Zertifizierung erhalten.
Zunächst muss der Hersteller den Bedarf an einer CE-Zertifizierung melden. Es ist notwendig, klar anzugeben, um welches Produkt es sich handelt, und spezifische Produktinformationen bereitzustellen, z. B. Produktfotos, Handbücher, Modellparameter usw.
Nachdem der Zertifizierungsplan festgelegt und vom Hersteller bestätigt wurde, wird ein Dienstleistungsvertrag unterzeichnet. Darin werden Gebühren, Leistungsumfang sowie die Pflichten beider Parteien geregelt. Nach Zahlung der Anzahlung durch den Hersteller beginnt das Zertifizierungsprojekt.
Der Hersteller sendet Muster entsprechend den Anforderungen unseres Unternehmens ein. Das Produkt wird geprüft und auf seine Konformität mit den EU-Vorschriften überprüft (Konformitätsbewertungsverfahren). Die Prüfungen erfolgen in der Regel gemäß EN-Normen.
Hier sei erläutert: „EN-Normen“ sind die einheitlichen technischen Normen der EU für Produktsicherheit und Prüfanforderungen und beginnen üblicherweise mit „EN“. Im Alltag werden sie auch als „EU-Normen“ bezeichnet.
Nach bestandener Prüfung erstellt unser Unternehmen auf Grundlage der relevanten Richtlinien und Risikobewertung die technische Dokumentation (TCF) für das Produkt. Wird die Prüfung nicht bestanden, stellen wir einen Korrekturplan bereit, und der Hersteller arbeitet mit uns zusammen, bis die Prüfung bestanden wird.
Die erstellten TCF-Dokumente werden bei der benannten Stelle zur Prüfung eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Zertifizierungsstelle das CE-Zertifikat aus.
Das CE-Zeichen muss vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter angebracht werden. Es muss entsprechend dem standardisierten Muster klar und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild angebracht werden. Falls eine benannte Stelle an der Zertifizierung beteiligt war, muss das CE-Zeichen auch deren Identifikationsnummer enthalten.
Durch diese sechs Schritte erhält das Produkt die CE-Zertifizierung, entspricht den gesetzlichen Anforderungen der EU und kann legal auf dem europäischen Markt verkauft werden.
Der Zeitraum für die CE-Zertifizierung hängt von der Anzahl der auf das Produkt anwendbaren EG-Richtlinien ab.
Die Kosten für die CE-Zertifizierung hängen vom angewendeten Zertifizierungsverfahren und davon ab, ob der Hersteller alle Bewertungen selbst durchführen kann. Der Hersteller muss auch bestimmen, welche EG-Richtlinien für sein Produkt gelten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, ob das Produkt von einer dritten Zertifizierungsstelle getestet werden muss. Schätzungen zufolge erlauben etwa 90 % der CE-Vorschriften die Selbstzertifizierung durch den Hersteller.
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