Das CE-Zeichen, das häufig auf Verpackungen vieler Produkte zu finden ist, kennzeichnet die Konformität eines Produkts mit den geltenden Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums (European Economic Area, EWR).
Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätsbewertungssystem der Europäischen Union (EU), das sicherstellt, dass Produkte die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz erfüllen. Das CE-Zeichen ist ein Sicherheitszertifikat, das zeigt, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht. Produkte aus allen Ländern müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten, wenn sie auf dem EU-Markt oder dem Markt der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verkauft werden sollen. Das CE-Zeichen ist somit die Eintrittskarte zum europäischen Markt.
Die CE-Kennzeichnung ist in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erforderlich:
1. EU-Mitgliedstaaten:
Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Irland, Griechenland, Portugal, Spanien, Österreich, Schweden, Finnland, Malta, Zypern, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien.
2. EFTA-Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
Obwohl diese Länder nicht zur EU gehören, verlangen sie ebenfalls die Einhaltung der CE-Normen.
Die CE-Kennzeichnung gilt hauptsächlich für den europäischen Markt. Andere Länder fordern sie nicht zwingend, sehen sie jedoch oft als Qualitätsmerkmal an.
Die CE-Kennzeichnung ist für Produkte vorgeschrieben, die sicherheits-, gesundheits- oder umweltrelevant sind. Folgende Produktkategorien benötigen in der Regel eine CE-Kennzeichnung:
* Implantierbare Medizinprodukte
* Gasgeräte
* Seilbahnen für den Personentransport
* Bauprodukte
* Energieeinsparprodukte (z. B. Fenster, Dämmstoffe)
* Elektrische und elektronische Geräte (EMV-Richtlinie)
* Explosionsgeschützte Produkte
* Explosivstoffe
* Heizkessel
* In-vitro-Diagnostika
* Aufzüge
* Niederspannungsgeräte (z. B. Laptops)
* Maschinen
* Mess- und Prüfgeräte
* Medizinprodukte
* Geräte mit hohem Lärmpegel (z. B. Bau-, Gartengeräte)
* Nichtselbsttätige Waagen
* Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
* Druckgeräte
* Feuerwerkskörper
* Funkanlagen (z. B. Mobiltelefone, Funkgeräte)
* Sport- und Freizeitschiffe
* Schadstoffhaltige elektrische/elektronische Geräte (z. B. Batterien)
* Spielzeuge
* Einfache Druckbehälter
Nicht alle Produkte benötigen zwingend eine CE-Kennzeichnung. Es kommt auf die jeweilige Produktkategorie und die geltenden EU-Richtlinien an.
Die CE-Kennzeichnung basiert auf verschiedenen EU-Richtlinien. Zu den wichtigsten zählen:
* Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
* EMV-Richtlinie (2014/30/EU)
* Bauproduktenverordnung (305/2011/EU)
* Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)
* PSA-Richtlinie (2016/425/EU)
Für die CE-Kennzeichnung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt (je nach Produkt ggf. abweichend):
1. Gebrauchsanweisung
2. Sicherheitskonstruktionsunterlagen (z. B. Schaltpläne, Isolationszeichnungen)
3. Produktspezifikationen oder Unternehmensstandards
4. Stromlaufpläne
5. Verdrahtungspläne
6. Liste der wesentlichen Komponenten (vorzugsweise mit europäischem Zertifikat)
7. Kopien von Zertifikaten des Produkts oder seiner Komponenten
8. Weitere notwendige Unterlagen
1. Klassifizierung des Produkts: Ermittlung der zutreffenden CE-Kategorie
2. Auswahl der Prüfstelle: Auswahl einer kompetenten und akkreditierten Stelle
3. Antragstellung: Einreichen des Antrags mit technischen Unterlagen und Mustern
4. Technische Prüfung: Bewertung der Dokumentation und Produkte
5. Tests und Audits: Durchführung erforderlicher Prüfungen
6. Zertifizierung: Ausstellung des CE-Zertifikats bei erfolgreicher Prüfung
7. Kennzeichnung: Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt
1) Standardgröße:
* Mindesthöhe der Buchstaben: 5 mm
* Gesamtbreite nicht über 12 mm
* Breite der Buchstaben mindestens 1/5 der Höhe
* Dicke mindestens 1/5 der Höhe (z. B. 4 mm bei 20 mm Höhe)
* Äußerer Radius: 10 mm
* Innerer Querbalken mindestens 80 % des äußeren Radius (z. B. 8 mm)
2) Maßstabsgetreue Skalierung:
Das CE-Zeichen muss proportional skaliert werden.
3) Probleme durch falsche Größe:
Viele Hersteller halten sich nicht an die Größenanforderungen, was zu Problemen beim Marktzugang führen kann.
4) Ausnahmen:
Wenn die Anbringung auf dem Produkt selbst nicht möglich ist, kann das Zeichen auf Verpackung oder Begleitdokumenten erscheinen – dies muss jedoch begründet werden.
1. Das CE-Zeichen muss deutlich sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.
2. Es darf nur vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter angebracht werden.
3. Es muss auf dem Produkt selbst, der Verpackung, der Anleitung oder dem Konformitätszertifikat erscheinen.
4. Es darf nicht mit anderen Zeichen verwechselt werden.
5. Das Produkt muss den geltenden EU-Richtlinien entsprechen.
6. Der Hersteller muss die technischen Unterlagen aufbewahren, die Design, Herstellung und Konformitätsbewertung dokumentieren.
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