Die CE-Kennzeichnung ist ein Sicherheitszertifikat und gilt als „Reisepass“ für Hersteller, die den europäischen Markt betreten möchten. CE steht für „Conformité Européenne“, was auf Französisch „Europäische Konformität“ bedeutet. Sie zeigt an, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt und nach einem Konformitätsbewertungsverfahren frei im europäischen Binnenmarkt zirkulieren darf.
Dieses System entstand im Zuge der wirtschaftlichen Integration Europas. Mit dem Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten wurde die CE-Zertifizierung eingeführt, um sicherzustellen, dass Produkte in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz grundlegenden Standards entsprechen. Sie harmonisiert technische Vorschriften und Standards innerhalb der EU und verhindert Handelsbarrieren durch unterschiedliche nationale Vorschriften.
In der EU ist die CE-Kennzeichnung für viele Produktkategorien gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für Maschinen, elektrische Geräte, Medizinprodukte und Spielzeug. Wenn Unternehmen Produkte ohne CE-Kennzeichnung auf den EU-Markt bringen, drohen:
1. Keine Zollfreigabe
2. Beschlagnahmung oder Einziehung
3. Hohe Geldstrafen
4. Rückruf und Marktrücknahme aller im Umlauf befindlichen Produkte
5. Strafrechtliche Konsequenzen
6. EU-weite Benachrichtigung
NLF steht für „New Legislative Framework“, ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für die Marktüberwachung und Akkreditierung von Produkten. Er wurde 2008 verabschiedet und regelt u. a. nationale Akkreditierungsstellen, Marktüberwachung und den Gebrauch der CE-Kennzeichnung. Häufige Richtlinien sind:
1. Spielzeugsicherheit – Richtlinie 2009/48/EG
2. Ortsbewegliche Druckgeräte – Richtlinie 2010/35/EU
3. Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Richtlinie 2011/65/EU
4. Pyrotechnische Erzeugnisse – Richtlinie 2013/29/EU
5. Elektromagnetische Verträglichkeit – Richtlinie 2014/30/EU
6. Funkanlagen – Richtlinie 2014/53/EU
7. Persönliche Schutzausrüstung – Verordnung (EU) 2016/425
8. Gasverbrauchseinrichtungen – Verordnung (EU) 2016/426
9. Medizinprodukte – Verordnung (EU) 2017/745
10. In-vitro-Diagnostika – Verordnung (EU) 2017/746
1. Stromversorgungsgeräte: Kommunikationsnetzteile, Ladegeräte, Monitor-Netzteile, LCD-Netzteile, USVs usw.
2. Leuchten: Deckenleuchten, Lichterketten, Tischlampen, Rasterleuchten, Aquarienleuchten, Straßenlampen, Energiesparlampen, T8-Röhren usw.
3. Haushaltsgeräte: Ventilatoren, Wasserkocher, Lautsprecher, Fernseher, Mäuse, Staubsauger usw.
4. Elektronik: Kopfhörer, Router, Handyakkus, Laserpointer, Vibrationsgeräte usw.
5. Kommunikationsgeräte: Telefone, kabelgebundene und kabellose Telefone, Faxgeräte, Anrufbeantworter, Modems, Netzwerkkarten und andere Kommunikationsprodukte
6. Drahtlose Produkte: Bluetooth-Geräte, kabellose Tastaturen und Mäuse, RFID-Leser, Funkmodule, Funkmikrofone, Fernbedienungen, WLAN-Geräte usw.
7. Mobilfunkgeräte: 2G-, 3G-, 3.5G-Handys, DECT-Telefone (1,8 GHz, 1,9 GHz)
8. Maschinen: Waschsysteme, Aufzüge, Bohrmaschinen, Geschirrspüler, Wasseraufbereitungsanlagen, Druckmaschinen, Drucker, Schneidgeräte, Glätteisen usw.
9. Medizinprodukte und Spielzeug u. v. m.
1. Das antragstellende Unternehmen füllt das Antragsformular zur Prüfung und Zertifizierung aus und reicht die technischen Unterlagen ein.
2. Nach Bestätigung durch das JJR-Labor wird ein Testplan erstellt (inkl. Prüfpositionen, Kriterien, Prüfzeitraum etc.) und ein Angebot unterbreitet.
3. Nach Annahme von Plan und Kosten wird ein Vertrag unterzeichnet.
4. Nach Erhalt der Muster und Unterlagen beginnt die Prüfung.
5. Nach Abschluss der Tests wird ein Prüfbericht erstellt und die Dokumentation geprüft.
6. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Technische Dokumentation (TCF) final bewertet.
7. Bei Nichtbestehen erfolgt eine Benachrichtigung zur Nachbesserung.
8. Bei Erfolg: Ausstellung des Prüfberichts und der CE-Zertifikate.
1. Ein CE-Zertifikat ist in der Regel 3 oder 5 Jahre gültig. Bei Änderungen von Normen oder Richtlinien kann jedoch eine Neubewertung oder zusätzliche Prüfung erforderlich sein.
2. Nach 5 Jahren ist eine erneute Zertifizierung nicht zwingend erforderlich, wenn Produkt, Hersteller, Lieferant und Verfahren gleich geblieben sind und der Kunde das Zertifikat weiterhin anerkennt.
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