Die CE-Kennzeichnung ist das Konformitätsbewertungssystem der Europäischen Union (EU) und eines der verpflichtenden Konformitätszeichen im Binnenmarkt der EU. Seit ihrer Einführung im Jahr 1985 ist die CE-Kennzeichnung zu einem zentralen Symbol geworden, das bestätigt, dass Produkte die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfüllen.
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt vom Hersteller bewertet wurde und die Anforderungen der EU in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt. Alle Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden – müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Nur Produkte, die durch EU-Rechtsvorschriften erfasst und für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, müssen diese tragen. Manche Produkte unterliegen gleichzeitig mehreren EU-Vorschriften. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass alle einschlägigen Anforderungen erfüllt sind, bevor die CE-Kennzeichnung angebracht wird.
Es ist verboten, die CE-Kennzeichnung auf Produkten anzubringen, für die keine EU-Vorschriften bestehen oder für die sie nicht erforderlich ist.
Die CE-Kennzeichnung gilt für zahlreiche Produktkategorien, die durch den „New Legislative Framework“ (Harmonisierungsrechtsvorschriften) der EU geregelt sind, darunter:
- Spielzeugsicherheit – Richtlinie 2009/48/EG
- Transportierbare Druckgeräte – Richtlinie 2010/35/EU
- Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) – Richtlinie 2011/65/EU
- Bauprodukte – Verordnung (EU) 305/2011
- Pyrotechnik – Richtlinie 2013/29/EU
- Sportboote und Wassermotorräder – Richtlinie 2013/53/EU
- Zivile Explosivstoffe – Richtlinie 2014/28/EU
- Einfache Druckbehälter – Richtlinie 2014/29/EU
- Elektromagnetische Verträglichkeit – Richtlinie 2014/30/EU
- Nichtselbsttätige Waagen – Richtlinie 2014/31/EU
- Messgeräte – Richtlinie 2014/32/EU
- Aufzüge – Richtlinie 2014/33/EU
- ATEX (Geräte für explosionsgefährdete Bereiche) – Richtlinie 2014/34/EU
- Funkanlagen – Richtlinie 2014/53/EU
- Niederspannungsgeräte – Richtlinie 2014/35/EU
- Druckgeräte – Richtlinie 2014/68/EU
- Schiffsausrüstung – Richtlinie 2014/90/EU
- Seilbahnen – Verordnung (EU) 2016/424
- Persönliche Schutzausrüstung – Verordnung (EU) 2016/425
- Gasgeräte – Verordnung (EU) 2016/426
- Medizinprodukte – Verordnung (EU) 2017/745
- In-vitro-Diagnostika – Verordnung (EU) 2017/746
- Düngeprodukte – Verordnung (EU) 2019/1009
- Drohnen und Drohnensysteme – Delegierte Verordnung (EU) 2019/945
- Batterien – Verordnung (EU) 2023/1542
- Maschinen – Verordnung (EU) 2023/1230
- Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte – Verordnung (EU) 2024/1781
- KI-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1689
- Cyber-Resilienz-Gesetz – Verordnung (EU) 2024/2847
- Verpackungen und Verpackungsabfälle – Verordnung (EU) 2025/40
Jede Produktkategorie ist einer oder mehreren spezifischen Richtlinien oder Verordnungen zugeordnet (z. B. MDR, LVD, EMC, ATEX, RoHS). Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
1. Anwendbare Vorschriften und Normen bestimmen
Feststellen, welche EU-Richtlinien oder -Verordnungen auf das Produkt zutreffen.
2. Produktanforderungen prüfen
Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften identifizieren.
3. Notifizierte Stelle einbeziehen (falls erforderlich)
Für risikobehaftete Produkte ist eine Bewertung durch eine unabhängige Drittpartei vorgeschrieben.
4. Produktprüfung und Konformitätssicherung
Hersteller müssen Tests durchführen, die Konformität nachweisen und Ergebnisse dokumentieren.
5. Technische Dokumentation erstellen
Enthält Produktentwurf, Prüfberichte, Risikobewertungen usw., um die Einhaltung der EU-Anforderungen zu belegen.
6. CE-Kennzeichnung anbringen und Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
Die CE-Kennzeichnung wird auf dem Produkt angebracht. Zusätzlich muss eine „EU-Konformitätserklärung“ erstellt werden.
Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist ein verpflichtendes Dokument, das vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen ist. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.
- Name und vollständige Anschrift (Hersteller oder Bevollmächtigter)
- Seriennummer, Modell oder Produktidentifikation
- Erklärung der alleinigen Verantwortung
- Produktidentifikation (z. B. durch Abbildung)
- Angaben zur notifizierten Stelle (falls zutreffend)
- Einschlägige Rechtsvorschriften und Normen
- Name und Unterschrift
- Ausstellungsdatum
- Zusatzinformationen (falls zutreffend)
Die CE-Kennzeichnung selbst hat keine feste Gültigkeitsdauer.
Jedoch muss die EU-Konformitätserklärung stets aktuell gehalten werden. Sobald sich relevante Informationen ändern – z. B. Rechtsgrundlagen, Produktspezifikationen oder Hersteller-/Vertreterdaten – muss die Erklärung aktualisiert werden.
Importierte Produkte müssen mit einer gültigen Konformitätserklärung versehen sein. Der Importeur ist verpflichtet, eine Kopie der Erklärung für 10 Jahrenach dem Inverkehrbringen aufzubewahren.
Ein unsachgemäßer Gebrauch der CE-Kennzeichnung kann schwerwiegende Folgen haben, z. B.:
- Anbringen auf nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten
- Selbstdeklaration ohne erforderliche Prüfungen
- Falsche Größe oder Proportion des CE-Zeichens
- Verwechslung der CE-Kennzeichnung mit einem Qualitätssiegel
Wird ein Missbrauch durch die Marktaufsichtsbehörden der EU festgestellt, können Maßnahmen ergriffen werden: von einer Nachbesserung über Produktrückrufe BIS hin zu Geldbußen oder strafrechtlicher Verfolgung.
24-hour online customer service at any time to respond, so that you worry!