2014/30/EU ist die EU-Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMC Directive).
Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass elektrische und elektronische Geräte eine ausreichende elektromagnetische Verträglichkeit besitzen:
- Sie dürfen keine übermäßigen elektromagnetischen Störungen (EMI) verursachen.
- Sie müssen gegenüber zu erwartenden elektromagnetischen Störungen (EMS) resistent sein.
Damit wird gewährleistet, dass Geräte in elektromagnetischen Umgebungen ordnungsgemäß funktionieren.
Die EMC-Richtlinie wurde am 26. Februar 2014von der EU offiziell veröffentlicht und ist am 20. April 2016in Kraft getreten. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 2004/108/EG.
Sie legt einheitliche EMV-Standards für den Verkauf von elektronischen und elektrischen Geräten auf dem EU-Markt fest, verhindert gegenseitige Störungen und fördert den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Die EMV-Richtlinie gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte sowie feste Installationen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder davon betroffen sind.
- „Geräte“ sind Endprodukte, die als einzelne Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellt werden.
- „Feste Installationen“ sind Kombinationen von Systemen, die dauerhaft an einem bestimmten Ort genutzt werden.
- rein passive Bauteile (z. B. Widerstände, Kondensatoren),
- Avionikgeräte,
- Produkte ohne elektronische Komponenten.
Geräte müssen elektromagnetisch verträglich sein:
- Keine übermäßige elektromagnetische Emission (EMI).
- Ausreichende Störfestigkeit (EMS).
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs in der vorgesehenen Umgebung.
- Verfahren: Interne Fertigungskontrolle (ModUL A).
- Hersteller erklären die Konformität durch eine EU-Konformitätserklärung (DoC).
- Vollständige technische Unterlagen müssen aufbewahrt werden.
- Hersteller:Einhaltung der EMV-Anforderungen sicherstellen, technische Unterlagen aufbewahren.
- Importeure:Konformität der Produkte überprüfen.
- Händler:CE-Kennzeichnung und Dokumente prüfen.
- Alle Wirtschaftsakteure müssen mit den Marktaufsichtsbehörden kooperieren.
- Einhaltung der relevanten EN-Normen(z. B. en 55032/35).
- Dauerhafte CE-Kennzeichnungund Herstellerangaben.
- Bedienungsanleitung mit EMV-relevanten Informationen.
Hinweis:Neben der EMV-Richtlinie müssen ggf. auch LVD, RED u. a.Richtlinien erfüllt werden.
- Leitungsgebundene Emissionen (CE)
- Abgestrahlte Emissionen (RE)
- Oberschwingungsströme (en 61000-3-2)
- Spannungsschwankungen (EN 61000-3-3)
- Elektrostatische Entladung (ESD)
- Hochfrequente elektromagnetische Felder
- Schnelle transiente Störgrößen (Burst)
- Stoßspannungen (Surge)
- Leitungsgeführte HF-Störungen
- Niederfrequente Magnetfelder
- Spannungseinbrüche und Unterbrechungen
- Gedämpfte Schwingungen (Ring Wave)
Hinweis:Die Auswahl der Normen hängt von der Produktkategorie ab:
- IT-Geräte: EN 55032/35
- Industrieprodukte: EN 61000-6
- EN 55032 (Emission von Multimediageräten)
- EN 55035 (Störfestigkeit von Multimediageräten)
- EN 61000-6-Reihe (Umgebungsnormen)
- EN 61326 (Messgeräte)
- EN 55103 (Audiovisuelle Geräte für Bühnen/Studios)
- EN 50121 (Bahntechnik)
- EN 61000-4-Reihe (Störfestigkeitsprüfverfahren)
- EN 55016 (Messgeräteanforderungen)
Die harmonisierten EMV-Normen werden regelmäßig aktualisiert. Hersteller sollten die EU-Amtsblätter (OJEU)verfolgen.
Für spezielle Anwendungen (z. B. Medizintechnik, Automotive) gelten zusätzliche Normen wie EN 60601-1-2(Medizinische Geräte – EMV).
1. Ermittlung der anwendbaren Normen:
z. B. EN 55032 (Multimediageräte), EN 61000-6 (Industrieumgebungen).
2. Durchführung von EMV-Prüfungen:
EMI- und EMS-Tests im akkreditierten Prüflabor.
3. EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung:
- Unterzeichnung durch den Hersteller.
- CE-Zeichen muss dauerhaft und mind. 5 mmhoch sein.
Die EMV-Konformität muss in Kombination mit anderen relevanten Richtlinien (z. B. LVD, RED) nachgewiesen werden.
Das China JJR Prüflaborbietet professionelle EMV-Vortests und Korrekturdienstleistungen an, um die Zertifizierung effizient zu erlangen.
24-hour online customer service at any time to respond, so that you worry!