Die CE-Zertifizierung stellt die „grundlegenden Anforderungen“ dar, die im Kern der europäischen Richtlinien verankert sind. Diese Anforderungen wurden erstmals in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Mai 1985 (85/C136/01) über den neuen Ansatz zur technischen Harmonisierung und Normung festgelegt. Sie betreffen ausschließlich die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die sicherstellen, dass ein Produkt keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Güter darstellt. Allgemeine Qualitätsanforderungen sind davon nicht erfasst.
Ein Produkt, das den einschlägigen Richtlinien und deren grundlegenden Anforderungen entspricht, darf mit dem CE-Zeichen versehen werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, alle technischen Normen vollständig zu erfüllen, solange die grundlegenden Anforderungen eingehalten werden.
Das CE-Zeichen ist in der Europäischen Union ein verpflichtendes Konformitätszeichen. Unabhängig davon, ob ein Produkt innerhalb der EU oder in einem Drittland hergestellt wurde – es darf nur dann frei im EU-Binnenmarkt zirkulieren, wenn es mit dem CE-Kennzeichen versehen ist. Dieses zeigt an, dass das Produkt den Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien genügt.
Das JJR-Labor in China ist ein unabhängiges Prüfinstitut für CE-Zertifizierungen. Unsere Einrichtungen umfassen spezialisierte Labore für Produktsicherheit (LVD – Low Voltage Directive) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMC – Electromagnetic Compatibility). Mit umfangreicher Erfahrung bieten wir Ihnen eine Komplettlösung aus einer Hand: Testung, Zertifizierung und technische Dokumentation. Als durch CNAS akkreditiertes Labor sind unsere Berichte international anerkannt. Zudem sind wir ein autorisiertes Witness-Testlabor der deutschen TÜV-Gruppe und können als offizieller TÜV-CE-Zertifizierungsvermittler fungieren.
Das CE-Zeichen belegt, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht. Es bestätigt, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde oder der Hersteller eine entsprechende Konformitätserklärung abgegeben hat. Somit dient das CE-Zeichen als „Reisepass“ für Produkte innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Produkte, für die eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen ohne diese nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Wird ein Produkt mit CE-Zeichen vertrieben, das den Anforderungen nicht entspricht, kann es vom Markt genommen werden. Wiederholte Verstöße können zu dauerhaften Vertriebsverboten innerhalb der EU führen.
Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen. Es zeigt vielmehr an, dass das Produkt hinsichtlich Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz die europäischen Vorschriften erfüllt. Für nahezu alle Produktkategorien auf dem EU-Markt ist die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben.
Die CE-Zertifizierung betrifft unter anderem folgende Produktarten:
1. Netzteile und Stromversorgungen
2. Lampen und Beleuchtungssysteme
3. Haushaltsgeräte
4. Elektronische Produkte
5. Kommunikationsgeräte
6. Funkgeräte und drahtlose Kommunikation
7. Maschinen
8. Medizinprodukte
9. Spielzeuge
Diese Kategorien unterliegen spezifischen EU-Richtlinien, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festlegen.
Zu den wichtigsten Richtlinien, die bei der CE-Kennzeichnung Anwendung finden, gehören:
1. Niederspannungsrichtlinie (LVD)– 2014/35/EU
2. Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC)– 2014/30/EU
3. Maschinenrichtlinie (MD)– 2006/42/EC
4. Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (PPE)– 2016/425/EU
5. Bauproduktenverordnung (CPR)– (EU) 305/2011
6. Druckgeräterichtlinie (PED)– 2014/68/EU
7. Aufzugsrichtlinie– 2014/33/EU
8. Spielzeugrichtlinie (EN71)– 2009/48/EC
9. ATEX-Richtlinie für explosionsgefährdete Bereiche– 94/9/EC
10. RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe– 2011/65/EU
11. Verordnung über Medizinprodukte (MDR)– 2017/745/EU
12. Richtlinie für Funkanlagen (RED)– 2014/53/EU
Um eine CE-Zertifizierung durchzuführen, sind folgende Unterlagen vorzubereiten:
1. Name und Adresse des Herstellers bzw. des autorisierten Vertreters in der EU sowie Produktname und Modell.
2. Bedienungsanleitung des Produkts.
3. Sicherheitsrelevante Konstruktionsunterlagen, z. B. Zeichnungen zu Kriech- und Luftstrecken, Isolationsschichten und -dicken.
4. Technische Produktspezifikationen oder interne Firmenstandards.
5. Schaltpläne, Blockdiagramme und elektrische Verbindungspläne.
6. Stückliste mit allen sicherheitsrelevanten Bauteilen (vorzugsweise mit europäischen Zulassungen).
7. Prüfberichte (Testing Reports).
8. Zertifikate einer benannten Stelle (NB), sofern nicht Modul A angewendet wird.
9. Nachweis der Produktregistrierung innerhalb der EU (z. B. für Klasse-I-Medizinprodukte oder IVDs).
10. EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity – DoC).
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