In den letzten Jahren wird das CE-Zeichenzunehmend auf Produkten verwendet, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten, außer der Schweiz) verkauft werden. Produkte mit CE-Zeichen zeigen an, dass sie den Anforderungen der EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutzentsprechen.
Die CE-Zertifizierung ist ein obligatorisches Konformitätsbewertungssystemder EU. Unabhängig davon, ob ein Produkt in der EU oder in einem Drittland hergestellt wurde, muss es das CE-Zeichentragen, um im EU-Markt frei verkauft werden zu dürfen. Das CE-Zeichen erlaubt die freie Vermarktungin allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass nationale Anforderungen einzeln erfüllt werden müssen.
Elektronische und elektrische Produkte:
Müssen in der Regel folgende zwei Richtlinien erfüllen:
EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit)
Niederspannungsrichtlinie (LVD)
1. Strahlung (Radiated Emission):
Raumstrahlung (Messkammer)
Leitungsgebundene Abstrahlung (Clamp-Methode)
Offene Testfelder (Open Area Test Site)
2. Leitungsgebundene Störungen (Conducted Emission)
3. Netzoberschwingungen (Harmonic Distortion)
4. Spannungsflimmern (Flicker)
1. ESD (elektrostatische Entladung)
2. EFT (schnelle transiente elektrische Störgrößen)
3. SURGE (Stoßspannungsfestigkeit)
4. RS (HF-Strahlung)
5. CS (HF-Leitungsstörungen)
6. Magnetfeldfestigkeit (Power Frequency Magnetic Field)
7. Spannungseinbrüche und -unterbrechungen (DIP)
8. Leitungsgeführte Niederfrequenzstörungen (bei AC-Stromversorgung)
9. Leitungsstörungen im Frequenzbereich DC–150 kHz
Funkgeräte: R\&TTE-Richtlinie
Maschinen: Maschinenrichtlinie (MD)
Medizinprodukte: Medizinprodukterichtlinie (MDD)
Druckgeräte: Druckgeräterichtlinie (PED)
Persönliche Schutzausrüstung: PSA-Richtlinie (PPE)
1. Blei (Pb)
2. Cadmium (Cd)
3. Quecksilber (Hg)
4. Chrom VI (Cr6+)
5. Polybromierte Biphenyle (PBBs)
6. Polybromierte Diphenylether (PBDEs)
Hinweis: HBCDD, BBP, DBP und DEHP werden derzeit prioritär bewertet, sind aber noch nicht verpflichtend beschränkt.
Professionell | Schnell | Günstig | Autorisiert | Kundenorientiert
Alle ausgestellten Zertifikate sind beim Zoll registriert
Langfristige Zusammenarbeit mit bekannten und börsennotierten Unternehmen
1. Zwei voll funktionsfähige Muster (möglichst mit höchster Leistung)
2. Bedienungsanleitung
3. Schaltplan (bei Testdurchfall erforderlich)
4. CE-Antragsformular
Bei reibungslosem Ablauf erfolgt die Zertifizierung und Ausstellung des Berichts innerhalb von 7 Werktagenab Eingang der Muster.
Auswahl der Zertifizierungsstelle
Anwendbare CE-Richtlinien für das Produkt
Komplexität der erforderlichen Prüfungen
> Elektronikprodukte betreffen meist EMV und LVD; Maschinenprodukte erfordern ggf. Werksaudits – höhere Kosten.
TUV ist eine der renommiertesten Stellen – aber kostenintensiv
Andere durch die EU anerkannte Stellen ebenfalls gültig
Auch akkreditierte chinesische Labore können CE-Zertifikate ausstellen
Zertifikate chinesischer Stellen: kürzere Dauer
EU-Notified Bodies: längere Bearbeitungszeit
Empfehlung: Wahl je nach Kundenanforderung und Markenpositionierung treffen.
Jede Richtlinie erfordert unterschiedliche Prüfungen – mit deutlichen Kostenunterschieden
Kombination aus Produkteigenschaften und Zielmarkt entscheidend für Richtlinienwahl
Gegründet 1934, dem US-Kongress unterstellt
Zuständig für Rundfunk, Fernsehen, Satelliten, Telekommunikation, Kabel usw.
Alle drahtlosen Kommunikationsgeräte und digitalen Produkte, die in den USA verkauft werden, benötigen eine FCC-Zertifizierung
Zuständig für Sicherheitsprüfungen und Gerätezertifizierung
Drahtlose Geräte(z. B. WLAN-Router, Bluetooth-Headsets)
Kommunikationsendgeräte(z. B. Mobiltelefone, Funkgeräte)
Digitale Produkte(z. B. Computer, Monitore, Fernseher)
Industrielle Anlagen mit Sendeeinheiten
RFID-Systeme
RoHS (2002/95/EG)– Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Umsetzung von Umwelt-, Energie- und Recyclingstrategien gemeinsam mit der WEEE-Richtlinie
Verpflichtend seit 13. August 2005
Ziel: Vermeidung von Elektroschrott, Förderung von Rücknahme und Wiederverwertung
Hersteller, Importeure und Händler sind gleichermaßen verantwortlich
Slowenien: 12 Monate
Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Slowakei: 24 Monate
Zypern, Malta, Polen: 24 Monate
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