RoHS steht für „Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment“ – also die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Richtlinie wurde zur Regulierung solcher Stoffe innerhalb der EU entwickelt. Mit dem technischen Fortschritt wurde RoHS regelmäßig überarbeitet. Aktuell ist die überarbeitete Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2.0) gültig, die am 8. Juni 2011 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet wurde.
RoHS 1.0: Die ursprüngliche Richtlinie 2002/95/EG wurde am 13. Februar 2003 veröffentlicht.
RoHS 2.0: Die Richtlinie 2011/65/EU trat am 21. Juli 2011 in Kraft. BIS zum 2. Januar 2013 mussten alle EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die vorherige Richtlinie (2002/95/EG) aufgehoben.
Am 31. März 2015 wurde eine Änderung der Richtlinie 2011/65/EU veröffentlicht. Damit erhöhte sich die Zahl der beschränkten Stoffe von sechs auf zehn:
Beschränkte Stoffe:
Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr⁶⁺)
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Dibutylphthalat (DBP)
Benzylbutylphthalat (BBP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Die Grenzwerte für diese Stoffe liegen jeweils bei 0,1 % (1000 ppm), mit Ausnahme von Cadmium, das auf 0,01 % (100 ppm) begrenzt ist.
Blei: Farben, Tinten, Pigmente, Kunststoffadditive, Lötmittel, Glas, Galvanisierung, Keramik, Legierungen
Cadmium: Farben, Tinten, Pigmente, Kunststoffadditive, Lötmittel, Galvanisierung
Quecksilber: Farben, Tinten, Pigmente, Lampen, Thermometer, Legierungen
Sechswertiges Chrom: Korrosionsschutz, Färbemittel
PBB & PBDE: Als Flammschutzmittel in Kunststoffen
Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP): Als Weichmacher in Kunststoffen
Die Richtlinie gilt für folgende 11 Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten:
1. Großhaushaltsgeräte
2. Kleinhaushaltsgeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Verbraucherelektronik
5. Beleuchtungseinrichtungen
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (ausgenommen große festinstallierte Industrieanlagen)
7. Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
8. Medizinprodukte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Verkaufsautomaten
11. Alle weiteren Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in die obigen Kategorien fallen
Gängige Prüfmethoden basieren auf der internationalen Norm IEC 62321. Je nach Substanz werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt:
Röntgenfluoreszenzanalyse (XRF)zur Vorprüfung von Pb, Cd, Hg, Cr, Br
C-ICfür Gesamtbrom in Polymeren
CV-AAS / AFS / ICP-OES / ICP-MSzur Bestimmung von Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom
GC-MS / HPLC-UV / IAMSzur Analyse von PBB und PBDE
Kolorimetrische Methodenzur Bestimmung von sechswertigem Chrom
GC-MS oder Py-TD-GC-MSzur Analyse von Phthalaten
Inkrafttreten: RoHS 1.0 ab 1. Juli 2006, RoHS 2.0 ab 21. Juli 2011
Produktkategorien: 8 bei RoHS 1.0, 11 bei RoHS 2.0
Gefährliche Stoffe: 6 bei RoHS 1.0, 10 bei RoHS 2.0
Konformitätsbewertung: RoHS 1.0 über Grenzwerte, RoHS 2.0 mit CE-Kennzeichnung
Ausnahmen: RoHS 1.0 – nur Anhang III, RoHS 2.0 – Anhang III + IV
Eine offizielle RoHS 3.0 gibt es nicht. In der Industrie versteht man darunter je nach Kontext:
Die Ergänzung von vier Phthalaten durch die Richtlinie (EU) 2015/863
Die Änderung der Richtlinie durch (EU) 2017/2102
Die Aufnahme von sieben zusätzlichen Stoffen in die Diskussion
Da es keine eindeutige Definition gibt, wird empfohlen, mit dem Endkunden die konkreten Prüfanforderungen abzustimmen.
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