Die Einhaltung von Vorschriften ist eine grundlegende Voraussetzung für Verkäufer, um auf Plattformen wie Amazon, TEMU, AliExpress usw. tätig zu sein. Für die Produktlistung sind entsprechende Konformitätsdokumente erforderlich, darunter Prüfberichte, EPR-Zertifikate, Importeursnachweise und Konformitätskennzeichnungen.
Wenn es um die Umweltkonformität elektrischer und elektronischer Geräte geht, ist der RoHS-Bericht eine der wichtigsten Anforderungen.
Mit der zunehmenden Produktion und Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten wie Mobiltelefonen, Computern und Küchengeräten nimmt auch das Volumen an Elektro- und Elektronikabfällen zu. Während Nutzung, Sammlung, Verarbeitung und Entsorgung können Produkte schädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber oder Cadmium freisetzen – mit gravierenden Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die EU die RoHS-Richtlinieverabschiedet, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschränkt, sowie die WEEE-Richtlinie, die Sammlung und Recycling solcher Geräte fördert.
Derzeit sind durch die RoHS-Richtlinie zehn Stoffe eingeschränkt:
l Blei (Pb)
l Cadmium (Cd)
l Quecksilber (Hg)
l sechswertiges Chrom (Cr6+)
l Polybromierte Biphenyle (PBB)
l Polybromierte Diphenylether (PBDE)
l Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
l Butylbenzylphthalat (BBP)
l Dibutylphthalat (DBP)
l Diisobutylphthalat (DIBP)
Alle Produkte, die elektrische und elektronische Komponenten enthalten, müssen – sofern nicht ausdrücklich ausgenommen – diese Grenzwerte einhalten.
l Blei (Pb):≤ 0,1 %
l Quecksilber (Hg):≤ 0,1 %
l Cadmium (Cd):≤ 0,01 %
l Chrom VI (Cr6+):≤ 0,1 %
l PBB & PBDE:jeweils ≤ 0,1 %
l Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP):jeweils ≤ 0,1 %
Militärische Ausrüstung
Luft- und Raumfahrttechnik
Die meisten Fahrzeuge
Großanlagen und fest installierte Industrieanlagen
Produkte in der Entwicklung
Einige medizinische Geräte
Photovoltaikmodule
Geräte, die speziell als Teil ausgenommener Produkte entwickelt wurden
1. Große Haushaltsgeräte
2. Kleine Haushaltsgeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Konsumgüter
5. Beleuchtung
6. Elektrowerkzeuge
7. Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente (inkl. Industrieanlagen)
10. Automaten
11. Sonstige EEE (elektrische und elektronische Geräte), die keiner der obigen Kategorien zugeordnet sind
(Auch Zubehör und Peripheriegeräte unterliegen RoHS)
Einige Produktkategorien wie In-vitro-Diagnostik (Teil von Kategorie 8) und industrielle Überwachungs- und Steuergeräte (Teil von Kategorie 9) genießen Ausnahmeregelungen.
Anhang IIIder Richtlinie 2011/65/EU enthält allgemeine Ausnahmen für Kategorien 1–7 und 10.
Anhang IVenthält spezielle Ausnahmen für Kategorien 8 und 9.
Kategorie 11 kann ebenfalls unter besondere Ausnahmeregeln fallen.
RoHS-Konformitätserklärung der EU sollte folgende Punkte enthalten:
1. Eindeutige Kennzeichnung des EEE (z. B. Seriennummer)
2. Name und Adresse des Herstellers oder Bevollmächtigten
3. Vollständige Verantwortungserklärung durch den Hersteller
4. Produktidentifikation (inkl. Foto, falls relevant)
5. Verweis auf Richtlinie 2011/65/EU
6. Verwendete Normen oder technische Spezifikationen
7. Zusätzliche Informationen
8. Ort, Datum, Name, Position, Unterschrift
Antrag (bereitgestellt vom JJR-Labor)
Stückliste (BOM)
Produktmuster
a. Materialbewertung:
Analyse der im Produkt verwendeten Materialien auf RoHS-relevante Stoffe.
b. Substanztests:
Labortests zur Ermittlung der Konzentration beschränkter Stoffe, falls Unsicherheit besteht.
c. Materialerklärungen:
Lieferantenerklärungen zur Materialkonformität einholen.
d. Dokumentation:
Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Prüfberichte, Zertifikate) archivieren.
e. Konformitätserklärung:
Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung durch Hersteller oder Bevollmächtigten.
f. CE-Kennzeichnung:
Wenn zutreffend, muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden (bei mehreren EU-Richtlinien).
g. Kennzeichnung:
Etikettierung des Produkts zur Rückverfolgbarkeit und Konformität.
h. Rückverfolgbarkeit:
Ein System zur Rückverfolgbarkeit nichtkonformer Produkte einrichten.
i. Laufende Konformitätsüberwachung:
Regelmäßige Prüfungen und Aktualisierung der Dokumentation bei Gesetzesänderungen.
1. Blei (Pb):max. 0,1 %
2. Quecksilber (Hg):max. 0,1 %
3. Cadmium (Cd):max. 0,01 %
4. Chrom VI (Cr6+):max. 0,1 %
5. PBB:max. 0,1 %
6. PBDE:max. 0,1 %
7. DEHP:max. 0,1 %
8. BBP:max. 0,1 %
9. DBP:max. 0,1 %
10. DIBP:max. 0,1 %
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