Die CE-Zertifizierung ist der Pass für Produkte, um in den Europäischen Markt einzutreten. Wenn Produkte bei der Zollabfertigung für den Europäischen Markt angemeldet werden, müssen sie mit dem CE-Kennzeichen versehen sein, und dem Zoll müssen der CE-Prüfbericht und das Zertifikat vorgelegt werden.
Das „CE“-Kennzeichen ist zudem ein zwangsläufiges EU-Kennzeichen. Unabhängig davon, ob das Produkt von einem Unternehmen innerhalb der EU oder von einem Hersteller aus einem anderen Land hergestellt wird: Um frei auf dem Europäischen Markt vertrieben werden zu dürfen, muss es mit dem „CE“-Kennzeichen versehen sein. Dies zeigt, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien zur „Neuen Konformitätsbewertungs- und Normungsmethode“ entspricht. Dies ist eine zwingende Anforderung des EU-Rechts an Produkte.

Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (European EconoMIC Area, EWR) und Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA) verlangen üblicherweise eine CE-Zertifizierung. Dazu gehören 32 wirtschaftliche Sonderzonen in Europa; die Europäische Union (EU) umfasst 27 Länder.
Die 27 Länder der Europäischen Union (EU) umfassen: Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen, Ungarn, Belgien, Dänemark, Litauen, Tschechien, Griechenland, Irland, Niederlande, Rumänien usw.
4 Nicht-EU-Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA): Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein.
Halb-EU-Land: Türkei.
Die EFTA umfasst vier Mitglieder, darunter die Schweiz; das CE-Kennzeichen ist jedoch in der Schweiz nicht zwingend vorgeschrieben.
Einige Länder in Afrika, Südostasien und Zentralasien akzeptieren unter Umständen ebenfalls die CE-Zertifizierung.
Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen; die CE-Zertifizierung gilt dort nicht mehr uneingeschränkt. Für den Eintritt in den britischen Markt ist das ukca-Kennzeichen erforderlich.
Die CE-Zertifizierung gilt hauptsächlich für den Europäischen Markt. Andere Länder oder Regionen verlangen nicht unbedingt eine CE-Zertifizierung. Viele Märkte erkennen das CE-Kennzeichen jedoch weiterhin als wichtigen Nachweis für den rechtmäßigen Marktzugang an. Daher ist die CE-Zertifizierung auch dann erforderlich, wenn ein Unternehmen in den Europäischen Markt eintreten möchte – selbst wenn das Herkunftsland keine CE-Zertifizierung vorschreibt.
Maschinen-CE-Zertifizierung (Maschinenrichtlinie – MD)
Niederspannungs-CE-Zertifizierung (Niederspannungsrichtlinie – LVD)
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie – EMC)
Medizinprodukte-CE-Zertifizierung (MDD/MDR)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Spielzeugsicherheit (TOYS)
Funkanlagen-Richtlinie (RED)
Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS)
Chemikalien-Richtlinie (REACH)
Konformitäts-CE-Zertifikat
CE-Zertifikat zur Übereinstimmung mit EU-Normen
Konformitätserklärung
Stromversorgungen: Kommunikationsnetzteile, Ladegeräte, Monitor-Netzteile, LCD-Netzteile, USV usw.
Leuchten: Kronleuchter, Schienenleuchten, Gartenleuchten, Handlampen, EinbaULeuchten, Lichterketten, Tischleuchten, Rasterleuchten, Aquarienleuchten, Straßenleuchten, Energiesparlampen, T8-Röhren usw.
Haushaltsgeräte: Ventilatoren, Wasserkocher, Audiosysteme, Fernseher, Mäuse, Staubsauger usw.
Elektronik: Ohrhörer, Router, Handyakku, Laserpointer, Vibratoren usw.
Kommunikationsprodukte: Telefone, schnurlose Telefone, Faxgeräte, Anrufbeantworter, Modems, Datenschnittstellenkarten usw.
Drahtlose Produkte: Bluetooth-Produkte, drahtlose Tastaturen, drahtlose Mäuse, drahtlose Lesegeräte, drahtlose Sender/Empfänger, drahtlose Mikrofone, Fernbedienungen, drahtlose Netzwerkgeräte, drahtlose Bildübertragungssysteme usw.
Maschinen: Benzinmotoren, Schweißgeräte, CNC-Bohrmaschinen, Werkzeugschleifmaschinen, Rasenmäher, Waschanlagen, Bulldozer, Aufzüge, Bohrmaschinen, Geschirrspüler, Wasseraufbereitungsanlagen, Benzin-Schweißgeneratoren, Druckmaschinen, Holzverarbeitungsmaschinen, Drehbagger, Grasschneider, Schneefräsen, Bagger, Drucker, Schneidgeräte, Walzen, Glättmaschinen, Heckenscheren, Glätteisen, Lebensmittelmaschinen, Rasenpflegemaschinen usw.
Persönliche Schutzausrüstung: Schutzhelme, Schutzhandschuhe, Masken, Schutzbrillen usw.
Baumaterialien: Türen und Fenster, Böden, Brandschutzmaterialien, Konstruktionsstahl usw.
Medizinprodukte und Gasgeräte usw.
Für die Größe des CE-Kennzeichens gelten verpackungsbezogene Vorschriften:
Die Höhe der Buchstaben „CE“ beträgt mindestens 5 mm.
Die Gesamtlänge der Buchstaben „CE“ darf 12 mm nicht überschreiten.
Die Breite jedes Buchstabens beträgt mindestens 1/5 der Höhe.
Die Dicke beträgt mindestens 1/5 der Höhe (mindestens 4 mm bei 5 mm Höhe).
Außenradius: 10 mm.
Innerer Querbalken: mindestens 80 % des Außenradius (8 mm).
Das CE-Kennzeichen muss proportional skaliert werden, wie in der Abbildung dargestellt.
Seit Einführung des CE-Kennzeichens in Europa werden die Anforderungen zunehmend strenger. Viele Hersteller außerhalb Europas halten sich jedoch nicht vollständig an die Größenvorgaben bei dem Aufdruck auf Produkten oder Verpackungen.
Falls das CE-Kennzeichen nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden kann, darf es auf der Verpackung oder beiliegenden Dokumenten angebracht werden – sofern der Grund für die fehlende direkte Anbringung nachgewiesen wird.
Das CE-Kennzeichen muss deutlich, gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein.
Es muss vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter angebracht werden.
Es muss auf dem Produkt selbst, der Verpackung, der Bedienungsanleitung oder dem Konformitätsnachweis angebracht werden.
Es darf nicht mit anderen Kennzeichnungen verwechselt werden.
Das Produkt muss eine Konformitätsbewertung gemäß den anwendbaren EU-Richtlinien oder Verordnungen bestanden haben.
Der Hersteller muss technische Unterlagen über Design, Herstellung und detaillierte Konformitätsbewertung aufbewahren.
Spielzeugsicherheit – Richtlinie 2009/48/EU
Bewegbare Druckgeräte – Richtlinie 2010/35/EU
Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Richtlinie 2011/65/EU
Bauprodukte – Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Pyrotechnische Artikel – Richtlinie 2013/29/EU
Freizeitboote und persönliche Wasserfahrzeuge – Richtlinie 2013/53/EU
Zivile Explosivstoffe – Richtlinie 2014/28/EU
Einfache Druckbehälter – Richtlinie 2014/29/EU
Elektromagnetische Verträglichkeit – Richtlinie 2014/30/EU
Nicht selbsttätige Waagen – Richtlinie 2014/31/EU
Messgeräte – Richtlinie 2014/32/EU
Aufzüge – Richtlinie 2014/33/EU
Geräte und Schutzkonzepte für explosionsgefährdete Bereiche – Richtlinie 2014/34/EU
Funkanlagen – Richtlinie 2014/53/EU
Niederspannung – Richtlinie 2014/35/EU
Druckgeräte – Richtlinie 2014/68/EU
Marineausrüstung – Richtlinie 2014/90/EU
Seilbahnanlagen – Verordnung (EU) 2016/424
Persönliche Schutzausrüstung – Verordnung (EU) 2016/425
Gasgeräte – Verordnung (EU) 2016/426
Medizinprodukte – Verordnung (EU) 2017/745
In-vitro-Diagnostika – Verordnung (EU) 2017/746
Die CE-Zertifizierung ist eine zwingende Voraussetzung für den rechtmäßigen Vertrieb von Produkten auf dem Europäischen Markt. Produkte ohne CE-Kennzeichen dürfen nicht verkauft werden. Andernfalls drohen Zollbeschlagnahme, Produktabzug, hohe Geldstrafen und sogar strafrechtliche Verantwortung.
Hersteller außerhalb der EU (einschließlich chinesischer Hersteller) müssen den Namen und die Anschrift ihres EU-Vertreters auf dem Produkt angeben – sofern keine spezielle Richtlinie etwas anderes vorschreibt – damit die EU-Marktüberwachungsbehörden Kontakt aufnehmen können.
Die Anforderungen und harmonisierten Normen der EU zur CE-Zertifizierung werden ständig aktualisiert. Hersteller müssen die Rechtsänderungen verfolgen und ihre Produkte entsprechend anpassen.
Die Erteilung eines CE-Zertifikats bedeutet keine dauerhafte Gültigkeit. Der Hersteller muss die technischen Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, um sie auf Anfrage der EU-Behörden vorzulegen. Bei wesentlichen Änderungen am Produktdesign, an Richtlinien oder Normen kann eine erneute Prüfung oder ein neues Zertifikat erforderlich werden.
Bei Hochrisikoprodukten wie Medizinprodukten oder bestimmten Maschinen muss die CE-Zertifizierung üblicherweise durch eine benannte Stelle (Notified Body) der EU durchgeführt werden – eine reine Herstellererklärung reicht nicht aus.
Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise 7–20 Werktage.
Bei elektronischen Produkten:
(a) Standardprodukte: 7–10 Werktage
(b) Drahtlose Produkte: ca. 3 Wochen
Die CE-Zertifizierung ist keine einmalige Prüfung. Dasselbe Produkt darf nach erfolgter Zertifizierung uneingeschränkt exportiert werden.
Die Gültigkeitsdauer eines CE-Zertifikats beträgt in der Regel 3–5 Jahre. Bei Aktualisierung von Richtlinien oder Normen ist eine Neubeantragung erforderlich. Nach Ablauf der Gültigkeit sollte umgehend eine neue Zertifizierung beantragt werden, um unnötige Verluste zu vermeiden.
Das Unternehmen stellt der Zertifizierungsstelle die technischen Produktdaten zur Verfügung. Die Stelle legt anhand dieser Daten die anwendbaren Richtlinien und Normen fest. Unterschiedliche Produkttypen unterliegen unterschiedlichen CE-Richtlinien (z. B. Maschinen unterliegen der Maschinenrichtlinie, Elektronik der EMV- und Niederspannungsrichtlinie).
Unternehmen und Zertifizierungsstelle unterzeichnen einen Vertrag zur CE-Kennzeichnung.
Die Zertifizierungsstelle führt die erforderlichen Produktprüfungen durch. Bei Nichtkonformität muss das Unternehmen das Produkt gemäß dem Prüfbericht nachbessern, BIS es den Anforderungen entspricht.
Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Anforderungen wird das CE-Zertifikat erteilt.
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