Gegenwärtig verwendet die EU für Haushaltsgeräte das CE-Rahmenzertifizierungsmodell. Die CE-Zertifizierung umfasst fünf Richtlinien: die Niederspannungsrichtlinie (LVD), die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMCD), die Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP), die Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) sowie die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Die EU reguliert Haushaltsgeräte durch Erweiterungen und Aktualisierungen des CE-Zertifizierungsmodells, der jeweiligen Richtlinien und der entsprechenden harmonisierten Normen. So wurden zwischen Juli und Oktober 2021 die harmonisierten Normen für Flüssigkeitserhitzer und Trommelwaschmaschinen überarbeitet, um die technischen Anforderungen weiter zu verschärfen und eine wirksame, kontinuierliche Regulierung zu gewährleisten.
Die CE-Kennzeichnung ist ein Sicherheitszertifikat und Voraussetzung für den Zugang von Haushaltsgeräten zum EU-Markt. Vor der Markteinführung müssen Haushaltsgeräte mit dem CE-Zeichen versehen werden, um die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien (New Approach) und der technischen Harmonisierung anzuzeigen. Dies ist eine gesetzlich verpflichtende Anforderung.
Das CE-Zeichen kann vom Hersteller selbst oder von einem in der EU autorisierten Vertreter angebracht werden, vorausgesetzt, das Produkt erfüllt nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren alle Anforderungen der CE-Zertifizierung. Die Schritte hierfür sind:
1. Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien – bei Haushaltsgeräten: LVD, EMC, ErP, RoHS und WEEE.
2. Auswahl eines geeigneten Konformitätsbewertungsmodells gemäß den 8 Modellen der New Approach Richtlinien (Modell A bis H).
3. Nach erfolgreicher Bewertung erfolgt die Anbringung des CE-Zeichens und ggf. zusätzlicher Informationen.
Die LVD gilt für alle elektrischen Geräte mit einer Nennspannung zwischen 50–1000 V AC und 75–1500 V DC – mit Ausnahme von Geräten für Medizin, Schiff- oder Luftfahrttechnik. Sie ist die älteste und grundlegendste technische Vorschrift im CE-Rahmen. Sie betrifft vor allem die Sicherheit (z. B. Schutz gegen elektrischen Schlag, Überhitzung, Strahlung, Überstrom).
Die aktuelle LVD-Richtlinie ist 2014/35/EU. Harmonisierte Normen wie die EN 60335-Serie (z. B. EN 60335-1 für allgemeine Sicherheit, EN 60335-2-2 für Staubsauger, EN 60335-2-7 für Waschmaschinen) wurden veröffentlicht. CENELEC hat im Zeitraum Juli–Oktober 2021 zahlreiche dieser Normen aktualisiert.
EMI (elektromagnetische Störung):Das Gerät darf keine unzulässigen Störungen verursachen.
EMS (Störfestigkeit):Das Gerät muss gegen vorhandene elektromagnetische Störungen resistent sein.
Die aktuelle Richtlinie ist 2014/30/EU. Die Konformitätsbewertung erfolgt meist nach Modell A. Die wichtigsten EMCD-Normen für Haushaltsgeräte sind:
1. Emission: EN 55014-1:2006 + A1:2009 + A2:2011
2. Störfestigkeit: EN 55014-2:1997 + A1:2001 + A2:2008
3. Oberschwingungen: EN 61000-3-2:2014
4. Spannungsänderungen: EN 61000-3-3:2013
5. Strahlung: EN 55032:2012
6. EMI (z. B. für Mikrowellen): EN 55011:2009 + A1:2010
7. Störleistung:30–300 MHz, Peak: 45–55 dB, Mittelwert: 35–45 dB
8. Oberschwingungen:z. B. 3. Harmonie ≤ 2,30 A, 5. ≤ 1,14 A
9. Störspannung:0,5–5 MHz, Peak: max. 56 dB(μV), Mittelwert: 46 dB(μV)
Die Rahmenrichtlinie 2009/125/EG fordert die ökologische Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Insgesamt wurden 34 Durchführungsmaßnahmen verabschiedet, davon 13 für Haushaltsgeräte.
1. Bereitschafts- und Aus-Schaltzustand: EN 50564:2011
2. Kühlschränke: EN 62552:2013
3. Klimageräte und Ventilatoren: EN 12102:2013
Produkte müssen getestet und mit einem Energieeffizienzlabel gemäß (EU) Nr. 2017/1369 versehen werden.
RoHS wurde am 13. Februar 2003 veröffentlicht. Es beschränkt den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, PBB und PBDE. Haushaltsgeräte fallen unter die Regelung. Seit der Version 2.0 (2011/65/EU) ist RoHS Teil der CE-Kennzeichnungspflicht. Die Produktkategorien wurden von 8 auf 11 erweitert. Zusätzlich wurden vier Phthalate (z. B. DEHP) hinzugefügt.
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Grenzwerte für 10 verbotene Stoffe einhalten und die technischen Unterlagen sowie Konformitätserklärungen mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Die WEEE-Richtlinie wurde 2003 eingeführt und 2012 mit der Version 2.0 überarbeitet. Ziel ist eine höhere Sammel- und Recyclingquote.
1. Erweiterung des Geltungsbereichs
2. Erhöhung der Sammelziele
3. Drei Phasen für die Zielerreichung
4. Klare Herstellerverantwortung (Registrierung, Berichte)
5. Kennzeichnungsanforderungen gemäß EN 50419:2006
Haushaltsgeräte müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Hersteller (oder Vertreter) müssen sich registrieren, regelmäßig Berichte abgeben und die Entsorgung und das Recycling organisieren.
Für den Export von Haushaltsgeräten in die EU sind mindestens fünf Richtlinien (LVD, EMCD, ErP, RoHS, WEEE) einzuhalten. Dabei sind geeignete Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden, Tests gemäß harmonisierter Normen durchzuführen, technische Unterlagen sowie Konformitätserklärungen zu erstellen und das CE-Zeichen ordnungsgemäß anzubringen.
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