Die Abkürzung „GS“ steht für das deutsche „Geprüfte Sicherheit“ (Sicherheit geprüft), gelegentlich auch für „Germany Safety“. Die GS-Zertifizierung basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und wird nach den harmonisierten europäischen Normen (EN) oder den deutschen Industrienormen (DIN) durchgeführt. Es handelt sich um eine freiwillige Prüfung, die jedoch als anerkanntes Sicherheitszeichen auf dem europäischen Markt gilt. Obwohl sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, unterliegt der Hersteller im Schadensfall dennoch den strengen Anforderungen des deutschen bzw. europäischen Produktsicherheitsrechts.
1. Haushaltsgeräte (household appliances)
2. Haushaltsmaschinen (household machinery)
3. Sportartikel (sporting goods)
4. Elektronische Haushaltsgeräte (household electronic equipment)
5. Elektrische und elektronische Bürogeräte (electrical and electronic office equipment)
6. Industriemaschinen und Labormessgeräte (industrial machinery, laboratory measurement equipment)
7. Sonstige sicherheitsrelevante Produkte (other safety-related products)
1. Erstbesprechung
Die Prüfstelle oder ein Beauftragter erläutert dem Produktingenieur des Antragstellers das Prüfverfahren und die anzuwendenden Normen und stellt die erforderlichen Antragsformulare bereit.
2. Antragstellung
Der Antragsteller reicht alle erforderlichen Unterlagen ein. Für elektrische Produkte sind unter anderem erforderlich:
- Gesamtzeichnung
- Stromlaufplan
- Materialliste
- Verwendungszweck bzw. Installationsanleitung
- Differenzübersicht bei Modellvarianten
3. Technisches Meeting
Nach Durchsicht der Unterlagen organisiert die Prüfstelle ein technisches Meeting mit dem Team des Antragstellers.
4. Musterprüfung
Die Prüfung erfolgt nach den zutreffenden Normen und kann im Labor des Herstellers oder in einem autorisierten Prüflabor durchgeführt werden.
5. Werksinspektion
Die GS-Zertifizierung verlangt eine sicherheitsrelevante Inspektion des Produktionsstandortes.
6. Ausstellung des GS-Zertifikats
Nach erfolgreicher Prüfung und Inspektion wird das GS-Zertifikat ausgestellt.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Unterzeichnete Rahmenvereinbarung
- Komponentenliste
- Teile mit Lebensmittelkontakt
- Produkt-Typenschild
- Schaltplan
- Leiterplattenlayout
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- Serienreifes Muster
- Explosionszeichnung
Das GS-Zeichen ist ein starkes Marketinginstrument, das Vertrauen beim Verbraucher schafft und die Kaufentscheidung positiv beeinflusst. Obwohl es sich um einen deutschen Standard handelt, wird das GS-Zeichen in den meisten europäischen Ländern anerkannt. Zusätzlich erfüllt ein Produkt mit GS-Zertifizierung
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