Im Jahr 1985 beschlossen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Umsetzung eines Programms zur Standardisierung von Prüfverfahren in den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Funk, Sicherheit, Medizin und Industrie. Es wurden gemeinsame Richtlinien entwickelt, die grundlegende Anforderungen festlegen, die ein Produkt erfüllen muss, bevor es auf dem EU-Markt verkauft werden darf. Produkte, die in die EU importiert oder dort verkauft werden, müssen das CE-Kennzeichen tragen. Das Anbringen des CE-Zeichens auf einem Produkt zeigt, dass dieses getestet wurde und die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
In den meisten europäischen Ländern ist das CE-Kennzeichen für alle zum Verkauf angebotenen Produkte verpflichtend. Derzeit muss das CE-Zeichen in den 28 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz und der Türkei verwendet werden. Darüber hinaus wird die CE-Prüfung auch in vielen anderen Ländern anerkannt (z. B. verlangt die FDA für 510(k)-Medizinprodukte Prüfungen nach IEC60601-1-2).
Die CE-Kennzeichnung folgt einem anderen Regulierungsansatz als die FCC-Zertifizierung. Für FCC müssen Produkte bestimmte EMV-Anforderungen erfüllen. Um das CE-Zeichen zu erhalten, müssen Sie:
1. Die für Ihr Produkt geltenden Richtlinien identifizieren,
2. Die grundlegenden Anforderungen bestimmen,
3. Entsprechende Prüfungen durchführen lassen,
4. Eine technische Dokumentation zur Nachweispflicht führen.
Ein Produkt muss unter Umständen mehrere CE-Richtlinien gleichzeitig erfüllen. Je nach Produkttyp variieren die erforderlichen Prüfnormen. Diese Anforderungen sind oft umfangreicher als bei FCC-Prüfungen.
Unsere Experten helfen Ihnen, die relevanten Richtlinien zu identifizieren und Ihr Produkt entsprechend zu testen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
### EMC-Richtlinie 2014/30/EU
Die EMC-Richtlinie 2014/30/EU ist für die meisten elektronischen Geräte verpflichtend. Sie stellt sicher, dass Geräte sowohl Emissionen (strahlend und leitend) als auch Störfestigkeit gegen elektromagnetische Störungen (z. B. ESD) erfüllen. Typische Normen: en55032, EN55024, en61000-Serie.
Für Funkgeräte gilt seit Juni 2016 die Richtlinie 2014/53/EU (RED). Auch Empfänger fallen darunter. Zudem ist eine LVD-Sicherheitsprüfung notwendig, selbst wenn das Gerät unterhalb der LVD-Spannungsgrenzen liegt. Wichtige Prüfnormen: EN301489 (EMV), EN300328 / EN300220 (Funk), EN60950 / EN62368 (Sicherheit).
Die LVD-Richtlinie gilt für Geräte mit Wechselspannung von 50 V bis 1000 V oder Gleichspannung von 75 V bis 1500 V. Betroffen sind Haushaltsgeräte, Kabel, Energie- und IT-Geräte. Auch Funkprodukte unterliegen dieser Richtlinie. Prüfnormen: EN60950 (wird durch EN62368 ersetzt), EN61010-1 für Mess- und Laborausrüstung.
Für den Verkauf von Medizinprodukten in der EU ist die Richtlinie 93/42/EWG (MDD) maßgeblich. Diese erfordert detaillierte Prüfungen und ein externes Zertifizierungsverfahren. Wir testen z. B. nach IEC60601-1-2 sowie EN60601-1 und anderen relevanten Normen.
Diese gilt für ein breites Spektrum industrieller Maschinen und Komponenten. Die Anforderungen hängen stark vom Gerätetyp ab. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Identifikation relevanter Normen für Sicherheit und EMV.
Der Einstieg in die CE-Zertifizierung kann überwältigend sein. Unsere CE-Ingenieure begleiten Sie Schritt für Schritt: von der Auswahl der Normen über die Planung der Prüfungen bis hin zur Erstellung der technischen Dokumentation.
Sollte Ihr Produkt angepasst werden müssen, bieten wir eine kostenlose Nachprüfung an. Unsere erfahrenen EMV-Experten helfen Ihnen, mögliche Designschwächen zu identifizieren und Lösungen zu finden.
Im Gegensatz zur FCC kennt die CE-Richtlinie (RED) keine Modulzertifizierung. Der Hersteller ist verantwortlich für die Gesamtzertifizierung des Endgeräts. Wir beraten Sie zur optimalen Prüfstrategie.
Nahezu alle elektronischen Produkte, aber auch viele andere Artikel (z. B. Spielzeuge, Schutzkleidung, Baumaterialien) benötigen ein CE-Zeichen, um in der EU verkauft werden zu dürfen.
Benannte Stellen (Notified Bodies, NB) sind von den Mitgliedsstaaten autorisierte Prüforganisationen. In bestimmten Fällen (z. B. Medizinprodukte) ist eine NB-Prüfung erforderlich. Bei Konsumgütern reicht oft eine Eigenverantwortungserklärung (DoC) aus.
Wenn Sie als Importeur ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land in den Handel bringen, tragen Sie die regulatorische Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass technische Unterlagen und Prüfberichte vorhanden sind.
Bei Nichteinhaltung der CE-Anforderungen kann der Zoll die Einfuhr verweigern. Darüber hinaus führt die EU unangekündigte Marktüberwachungen durch. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Das CE-Zeichen besteht aus den Buchstaben „C“ und „E“ in einem stilisierten Design. Es muss mindestens 5 mm hoch sein und auf dem Produkt selbst angebracht werden. Ist dies nicht möglich, muss es auf Verpackung und Begleitunterlagen erscheinen.
Zusätzlich zur Prüfung müssen Sie:
* Eine technische Dokumentation führen
* Serienkonsistenz sicherstellen
* Seriennummern verwenden
* Kontaktinformationen bereitstellen
* Bedienungsanleitungen in der Landessprache liefern
Ein typisches CE-Testprojekt dauert ca. 4 Wochen. In vielen Fällen können wir gegen Aufpreis auch beschleunigte Verfahren anbieten.
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